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REGION Temporäre Videoüberwachung wird ausgeweitet

Feuerwerk an historischen Gebäuden, Kirchen und Krankenhäusern verboten

27.12.17 - Zum Jahreswechsel weisen die Stadt Fulda und das Polizeipräsidium Osthessen in einer gemeinsamen Pressemitteilung auf Gefahren hin, besonders im Zusammenhang mit dem Silvesterfeuerwerk. So ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ausnahmslos verboten. In der Fuldaer Altstadt gilt ein generelles Feuerwerksverbot.

Im Altstadtbereich kann aufgrund der engen Straßen und Gassen der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sicherheitsabstand von acht Meter zu Fachwerkhäusern nicht eingehalten werden. Auch an allen Stellen außerhalb der Altstadt, an denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Wie in den Vorjahren ist auch auf dem Domplatz das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken nicht gestattet. Notwendig sind diese strikten Regelungen, da Feuerwerkskörper aufgrund ihrer Brenndauer und der Tatsache, dass sie Temperaturen von bis zu 2.000 Grad erreichen können, sehr leicht Brände auslösen können, wenn sie zum Beispiel durch lose Ziegeln oder Dachluken in Gebäude geraten.

Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda weist darüber hinaus auf die Einhaltung von allgemeinen Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften etc. hin. Verstöße gegen die Sprengstoffverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Gleichzeitig bittet das Ordnungsamt, abgebrannte Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen. In einigen Bereichen der Innenstadt, wo das Abbrennen nicht verboten ist, werden zu diesem Zweck zusätzliche Mülleimer aufgestellt.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre, insbesondere mit Blick auf die in der Regel ausgelassene Feierstimmung mit teilweise hohem Alkoholkonsum, hat das Polizeipräsidium Osthessen in enger Abstimmung mit den städtischen Behörden Einsatz- und Schutzmaßnahmen für die Silvesternacht vorbereitet. Dazu gehört unter anderem eine verstärkte Polizeipräsenz durch Streifen in Uniform und in ziviler Kleidung. Auch Beamtinnen und Beamte, die mit der sogenannten Body-Cam ausgerüstet sind, werden in der Nacht im Einsatz sein. Darüber hinaus hält das Polizeipräsidium, wie in den vergangenen Jahren auch, Eingreifkräfte vor, um auf besondere Lageentwicklungen vorbereitet zu sein.

Zusätzlich zu der von Stadt und Polizei mit Beginn des Weihnachtsmarktes in Betrieb genommenen stationären Videoüberwachung auf dem Universitäts- und Borgiasplatz hatte die Polizei weitere Videoüberwachungen im Bereich der Innenstadt installiert. Diese wurden jetzt zum Jahreswechsel nochmals um drei Standorte im Bereich Buttermarkt, Doll sowie im Bermudadreieck erweitert. Die zusätzlichen Anlagen sind jedoch nur temporär und werden bereits Anfang Januar wieder abgebaut. Der Einsatz von Videotechnik hat sich bei der Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten bewährt. Die überwachten Bereiche sind dabei mit Schildern deutlich gekennzeichnet.

Teilsperrung des Marktplatzes in Bad Hersfeld

Der Fachbereich Ordnungsdienste weist darauf hin, dass der Linggplatz zum Abbrennen von Silversterfeuerwerk auf Grund des dabei besonders hervortretenden Gefahrenpotentials der dort aus Anlass des Wintermarktes platzierten Holzhütten nicht geeignet ist. Ausweichmöglichkeit zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silversternacht sind, soweit Peronen und Sachen nicht gefährdet werden und mit den Feuerwerkskörpern orndungsgemäß umgegangen wird, die ersten 6 Parkreihen auf dem Marktplatz ab Höhe Konrad-Duden-Bibliothek, die für den Parkverkehr vom 31.12.2017, 13 Uhr bis 01.01.2018, 12 Uhr, gesperrt sind.

Wo parke ich das Auto am sichersten?  „Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert, dann ist die Gefahr für Schäden am Auto relativ gering“, erläutert Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. „Eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Autodach oder der Motorhaube landet, verursacht meist keine Schäden. Das gilt selbst für Cabrios mit Stoffverdeck.“

Fliegen Feuerwerkskörper jedoch aus kurzer Entfernung auf das Auto und brennen in direktem Kontakt ab, können Brand- und Schmauchspuren bis hin zu zerspringenden Scheiben die Folge sein. Für derartige Schäden haftet der „Absender“ des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet in der Regel die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf.

Allen, die auf Nummer sicher gehen wollen, rät Cornelius Blanke: „Parken Sie Ihr Fahrzeug in der Silvesternacht mit Bedacht, am besten in einer Garage oder in ruhigen Seitenstraßen. Parkmöglichkeiten in der Nähe von Großveranstaltungen bergen immer ein erhöhtes Risiko für Schäden.“

Deutscher Feuerwehrverband warnt vor Lagerung entzündlicher Materialien

Auf Balkon oder Terrasse sammeln sich im Winter oft viele Dinge an: Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten oder Zeitungsstapel. Man plant, sie beim Frühjahrsputz zu entsorgen oder im Sommer wieder in den Garten zu stellen – doch vor allem an Silvester ist dieses Gerümpel gefährlich. „Wenn Balkon oder Terrasse vollgestellt sind, erhöht sich damit die Brandlast ungemein“, warnt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV).

Vor allem leicht entzündliche Materialien wie Papier oder der trockene Weihnachtsbaum sollten in der Silvesternacht nicht draußen gelagert werden: „Sie könnten durch einen fehlgeleiteten – oder gar gezielt abgeschossenen – Böller in Brand gesetzt werden. Ein solcherart angefachtes Feuer kann sich unter Umständen auch in die Wohnung ausbreiten“, erklärt Hachemer.

Daher rät der Brandschutzexperte, die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren zu schützen: „Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbaren Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Hauseingängen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.“ Wenn der Balkon doch brennt, sollte man nur dann versuchen, das Feuer zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten gilt: Türen schließen, mit allen Personen die Wohnung verlassen und die Feuerwehr über den kostenfreien Notruf 112 alarmieren! +++


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