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REGION Vorteile für Verbraucher und Steuerzahler

Was ist neu in 2018? Mindestlohn, Kindergeld, Rente und Krankenversicherung

02.01.18 - Im Jahr 2018 gibt es etliche neue gesetzliche Regelungen, von denen Verbraucher profitieren können.

Der Mindestlohn steigt
Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ohne Ausnahme in allen Branchen. Auch Zeitungszusteller erhalten, nachdem eine Übergangsregelung ausläuft, den aktuellen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde.

Kindergeld steigt
Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro.

Bessere Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Neben der Einführung eines neuen Teilhabeplanverfahrens und Verbesserungen bei den Leistungen der Frühförderung steht ab 2018 auch das „Budget für Arbeit“ zur Verfügung. Mit dem „Budget für Arbeit“ wird Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Arbeitgeber erhalten dadurch nicht nur einen Ausgleich für eine dauerhafte Minderleistung des Beschäftigten. Es werden auch die erforderlichen Assistenzleistungen finanziert. Die neue Leistung eröffnet damit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.

Renten steigen um gut drei Prozent
Im Juli dürfen dann die rund 21 Millionen Rentner mit deutlich mehr Geld rechnen. Erwartet wird ein Rentenplus von etwa drei Prozent.

Symbolbild:fotolia-38461693-s-guido-grochowski-fotolia.jpg

Einkommenssteuer
Der Grundfreibetrag steigt auf 9.000 Euro, der Kinderfreibetrag auf 7.428 Euro.

Verbesserungen bei der betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge
Die Grundzulage der Riester-Förderung steigt von 154 Euro auf 175 Euro jährlich an. Bei Auszahlung von Kleinbetrags-Riesterrenten in einer Summe ist künftig eine günstigere Versteuerung möglich. Der Steuerpflichtige kann bestimmen, dass die Einmalzahlung um ein Jahr verschoben wird. Da er dann in der Regel Rentner ist, kann er von einem niedrigeren Steuersatz profitieren. Ab 2018 wird durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Einkünfte aus Riester- und Betriebsrenten sichergestellt, dass die ersten 100 Euro und darüber hinaus 30 Prozent bis insgesamt zur Hälfte des Regelsatzes für einen alleinstehenden Erwachsenen anrechnungsfrei bleiben.

Verbesserter Mutterschutz
Ab 1. Januar 2018 schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch Studentinnen, Schülerinnen und Auszubildende. Es verbessert den Kündigungsschutz und verpflichtet die Arbeitgeber nun deutlicher, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus für die Berufstätigkeit bedeuten muss.

Entgeltgleichheit bei Arbeitnehmern
Um mehr Transparenz bei Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern zu schaffen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig einen individuellen Auskunftsanspruch darüber, wie die Bezahlung ihrer Kollegen bei einer gleichartigen Tätigkeit ist. Dies gilt für Betriebe ab 200 Beschäftigte.

Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung
Für 2018 wird bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Die Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Versicherten komplett selbst – die einzelnen Gesetzlichen Krankenkassen können von diesem durchschnittlichen Zusatzbeitrag allerdings nach oben oder unten abweichen.

Früherkennung für Männer
Gesetzlich versicherte Männer im Alter ab 65 Jahren können künftig einmal im Leben eine Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung einer Ausbuchtung der Bauchschlagader in Anspruch nehmen.

Sozialversicherung
Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6.500 Euro in Westdeutschland sowie auf 5800 Euro im Osten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4.425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen von 4.950 Euro.

Verbraucherschutz
Beim Missbrauch ihrer Kreditkarte oder ihres Online-Bankings haften Verbraucher in der Regel nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro statt wie bisher bis 150 Euro. Eine Ausnahme gilt nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit. Um dem betroffenen Kunden fahrlässiges Verhalten nachzuweisen, werden vom Zahlungsdienstleister in Zukunft allerdings zusätzliche Beweismittel verlangt.

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Arbeitslosengeld II
Der Regelsatz für alleinstehende Arbeitslosengeld-II-Empfänger steigt zum Jahreswechsel von 409 auf 416 Euro pro Monat. Bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person - sechs Euro mehr als bisher. Die monatlichen Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro.

Steuerkriminalität
Finanzämtern ist es ab 2018 erlaubt, die Kassen in Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet zu prüfen. Die sogenannte Kassen-Nachschau soll Steuerbetrug eindämmen. Jedes Jahr verliert der Staat hohe Summen, weil Umsätze mit manipulierten Kassen oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfasst werden.

Bauvertragsrecht
Häuslebauer können den Vertrag mit einem Bauunternehmer künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Zudem müssen die Bauverträge mehr Details und klare Fristen enthalten. So muss die Baufirma unter anderem einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude fertig wird.

Automobil
Erste Neuerung direkt ab dem 1. Januar: Bei der Abgasuntersuchung wird künftig wieder direkt am Auspuff gemessen. Damit steigen die Kosten für die Hauptuntersuchung.

Für Neufahrzeuge steigt ab Herbst die Kfz-Steuer. Basis für die Bemessung der Steuer ist künftig der neue WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Er gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2018 neu zugelassen werden. Mit dem WLTP erhalten Autofahrer Verbrauchs- und Schadstoffangaben, die näher an der Realität liegen als die Werte, die derzeit auf Basis des NEFZ-Standards (Neuer Europäischer Fahrzyklus) gemessen werden. Da der WLTP-Wert in der Regel höher sein wird als der NEFZ-Messwert des gleichen Automodells, wird die Kfz-Steuer bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs ab 1. September 2018 etwas höher ausfallen. (mau) +++



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