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Steuererklärungen für Einkommensteuer 2017 werden ab März 2018 bearbeitet

05.01.18 - Die hessischen Finanzämter können ab März 2018 die Steuererklärungen für das abgelaufene Jahr bearbeiten, so dass die ersten Steuerbescheide bereits im selben Monat versendet werden.

Zu beachten ist, dass es in komplexeren Steuerfällen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen kann. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen übermitteln die für die Steuerberechnung benötigten Daten in der Regel bis Ende Februar elektronisch an die Finanzverwaltung. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen. Darüber hinaus stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern erst im Verlauf des Februars eines Jahres zur Verfügung. Ab März können die Finanzämter dann loslegen!

Sofern Sie nicht bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, die Steuererklärung elektronisch abzugeben, empfehlen wir Ihnen die Steuererklärung elektronisch via ELSTER abzugeben. Bitte nutzen Sie die Eintragungsmöglichkeiten in ELSTER und reichen Sie keine separaten Aufstellungen ein. Diese Eintragungen sind für die Bearbeitung in der Regel ausreichend. Das ElsterOnline Portal steht Ihnen nunmehr im neuen anwenderfreundlichen und übersichtlichen Design zur Verfügung. Auf www.elster.de  können Sie unter „Mein Elster“ die Dienste des Portals zur Abgabe der Steuererklärung nutzen. Machen Sie also von der Möglichkeit Ihres „Online-Finanzamtes“ über www.elster.de Gebrauch.

Wie auch im vergangenen Jahr gilt weiterhin: Nach dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist es nicht mehr notwendig Belege mit der Steuererklärung einzureichen. Ihr Finanzamt fordert die Belege nur bei Bedarf im Einzelfall an. Bitte bewahren Sie die Belege deshalb bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens auf.
„Allen Bürgerinnen und Bürgern, die ehrlich ihre Steuern zahlen, möchte ich danke sagen. Sie leisten einen erheblichen Beitrag zum Gelingen des staatlichen Gemeinwohls“, so Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, der auch für die Angestellten in den Finanzämtern lobende Worte fand: „Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hessischen Steuerverwaltung. Sie leisten viel und sie leisten wertvolle Arbeit. Übrigens: Zum 1. August 2018 bieten wir insgesamt 700 Ausbildungs- und Studienplätze an. Hessenweit! Verteilt auf alle 35 Finanzämter! Wenn auch Sie zu dem schlagkräftigen Team der Hessischen Steuerverwaltung gehören möchten, bewerben Sie sich! Wir freuen uns auf Sie! Mehr Informationen gibt’s auf www.finanzverwaltung-mein-job.de  +++


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