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- Symbolbild: pixabay

REGION Zentrales Verkehrsprojekt

Ausbau der A 49: Für alle drei Abschnitte liegen Planfeststellungsbeschlüsse vor

05.01.18 - Die letzte noch anhängige Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der A49 im Teilabschnitt zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda an der A5 ist beim zuständigen Bundesverwaltungsgericht zurückgenommen worden. Damit liegen jetzt für alle drei verbleibenden Streckenabschnitte der A49 zwischen Kassel und dem Anschluss an die A5 bei Gemünden/Felda bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vor. Ein Abschnitt befindet sich bereits im Bau, mit den beiden weiteren wird wohl im Jahr 2020 begonnen.

Dazu erklärte der verkehrspolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion Ulrich Caspar: „Wir haben uns als CDU immer uneingeschränkt für den Ausbau der A 49 eingesetzt. Die Autobahn ist eines der zentralen Verkehrsprojekte in Mittelhessen. Insbesondere die Anwohner der Bundesstraße 3 werden durch den Ausbau eine deutliche Entlastung vom Schwerlastverkehr erfahren. Aber auch die Autobahnverbindung zwischen dem Rhein-Main-Gebiet und Kassel wird damit um viele Autobahnkilometer kürzer. Die Region insgesamt wird durch einen Lückenschluss näher an das Rhein-Main-Gebiet heranrücken und die Verkehrsinfrastruktur in der ländlichen Region weiter gestärkt. Das ist für die Pendler und den Tourismus, aber auch für die vielen Betriebe und Unternehmen in Mittelhessen eine wichtige und gute Nachricht.“


Auch Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich begrüßt die außergerichtliche Einigung:

„Endlich kann diese für Mittelhessen wichtige Autobahn nun gebaut werden.“ Mit diesen Worten begrüßt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich eine Nachricht zur A49: Demnach ist die letzte noch anhängige Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss im Teilabschnitt zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda an der A5 zurückgenommen worden. Diese hatte beim zuständigen Bundesverwaltungsgericht gelegen. Vorangegangen waren langjährige Verhandlungen mit einer klagenden Eigentümergemeinschaft, deren forstbetrieblich genutzte Grundstücke vom Bau der Autobahn und den geplanten naturschutzfachlichen Maßnahmen betroffen sind.

„Der Lückenschluss ist dringend notwendig“, sagt der Regierungspräsident mit Sitz in Gießen weiter. Die A49 soll Kassel mit dem Raum Gießen verbinden. Derzeit endet sie aber auf halbem Weg bei Neuental (Schwalm-Eder-Kreis). Mit der Klagerücknahme liegen nunmehr für alle drei verbleibenden Streckenabschnitte der A49 zwischen Kassel und dem Anschluss an die A5 bei Gemünden/Felda bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse und damit Baurecht vor.

Dr. Christoph Ullrich: „Wir haben mit viel Aufwand das Planfeststellungsverfahren betrieben und freuen uns über die nunmehr bestandkräftige Genehmigung.“ Ein Abschnitt befindet sich bereits seit 2011 im Bau. Mit dem Beginn der Bauarbeiten in den beiden weiteren Neubauabschnitten ist im Jahr 2020 zu rechnen. Die Eigentümergemeinschaft erhält eine Entschädigung für die Beeinträchtigungen, die mit dem Weiterbau verbunden sind.

Hintergrundinformation

Teilabschnitte der A49 werden in einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) realisiert. Dies hatte der Bund als Bauherr entsprechend entschieden. Das notwendige ÖPP-Vergabeverfahren wird derzeit von der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) vorbereitet. +++


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