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- Symbolbild: Pixabay

EICHENZELL Hundebesitzer aufgepasst!

Gefährliche Hundeköder am Eichenzeller Türmchen und Parkplatz ausgelegt

15.01.18 - Fast täglich müssen Hunde auf grausame Weise sterben, weil Tierquäler vergiftete- oder mit Rasierklingen präparierte "Leckerlis" ausgelegt haben. Die Täter haben dabei recht große Phantasien und das Ziel ist es immer, das Hunde sehr grausam sterben und die Hundebesitzer einen möglichst schmerzvollen Verlust erleiden sollen. Die Beweggründe für solche abscheulichen Taten sind nicht erklärbar. Am vergangenen Wochenende wurden solche gefährliche Hundeköder auch am Eichenzeller Wartturm und am dortigen Parkplatz gefunden.

Aufmerksame Leser machten uns darauf aufmerksam und zeigten sich tief erschüttert über diese schlimmen Straftaten von Mitbürgern. Angeblich soll auch in Eichenzell ein Hund an so einem Hundeköder bereits schwer erkrankt geworden sein und wurde in einer Tierklinik behandelt, wie in einem Diskussionsbeitrag über das Thema auf Facebook zu lesen war. Dem Hund geht es mittlerweile wieder besser. Eine Hundehalterin hat nun so einen Hundeköder zur Gemeinde Eichenzell gebracht und dort um Hilfe gebeten. Die Suche nach einem Täter oder einer Täterin gestaltet sich aber oft schwierig. Die Auslegung eines Hundeköders ist eine Straftat, die schwer bestraft werden kann. Wenn ein Tier zu Schaden kommt und überlebt, dann handelt es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 17 Nr. 2 (Zufügen von länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden).

Sollte das Tier an den Folgen sterben oder deshalb eingeschläfert werden müssen, dann handelt es sich um einen schweren Verstoß gemäß § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes (Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund). Das Strafmaß solcher Taten schwankt zwischen einer Geldbuße und einer mehrjährigen Haftstrafe. Wenn Jemand mit Giftködern andere Menschen gefährdet (§ 330a Strafgesetzbuch) kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen. Somit ist die Auslegung eines Gift- oder Hundeköders absolut kein Kavaliersdelikt.

Wenn ein Bürger einen Hundeköder findet, sollte er diesen sofort an die Gemeindeverwaltung bringen und die Polizei benachrichtigen. Auffällige Beobachtungen sollten ebenfalls gemeldet werden. Hundehaltern wird angeraten, ihre Hunde anzuleinen, damit sie den Hund besser beobachten können. Sollte ein Hund etwas Verdächtiges aufgenommen haben, muss der Hundehalter versuchen, den Hundeköder aus dem Hundemaul zu bekommen. Im Notfall sollte ein Tierarzt zu Rate gezogen werden. Bleibt zu hoffen, dass der aktuelle Fund von Hundeködern in Eichenzell nur ein Einzelfall war. (pm) +++


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