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Angelika Schäfer, Leiterin der Beratungsstelle der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ für Hessen, informiert die Betroffenen und beantwortet deren Fragen - Foto: antonius

FULDA Aufarbeiten, was geschah:

Infoveranstaltung über „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ bei antonius

23.01.18 - Am vergangenen Freitag veranstaltete das Regierungspräsidium Gießen eine Infoveranstaltung über die Leistungen der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ in der Festscheune von antonius. Die Stiftung wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales getragen und richtet sich an Menschen mit Behinderung, die als Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975, in der DDR zwischen 1949 und 1990, Leid und Unrecht in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie erfahren haben.

Für das Land Hessen wurde eine qualifizierte Anlauf- und Beratungsstelle beim Regierungspräsidium Gießen eingerichtet, an die sich Betroffene seit dem 1. Januar 2017 wenden können. Die Leiterin der Beratungsstelle, Angelika Schäfer, stellte im Rahmen der Infoveranstaltung die Stiftung vor und erklärte, was Betroffene tun müssen, um in die Stiftung aufgenommen zu werden und eine finanzielle Entschädigungen zu erhalten. „Die Stiftung“, so Schäfer zu den Betroffenen, „kann ihr Leid selbstverständlich nicht entschädigen. Sehen sie die finanzielle Entschädigung als Entschuldigung für das was damals passiert ist.“

Rund 90 Betroffene und Betreuer*innen kamen zur Veranstaltung in die Festscheune. antonius hatte im Vorfeld recherchiert, um auch ehemalige Bewohner*innen des damaligen Antoniusheims ausfindig zu machen und diese zur Veranstaltung einzuladen. Darüber hinaus haben Betroffene und ihre Betreuer*innen die Möglichkeit, sich direkt an die zuständige Anlauf- und Beratungsstelle zu wenden. Aktuell sind aus Hessen bereits etwa 450 Anmeldungen eingegangen.

Neben den Folgen ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Strafen, Demütigungen leiden Bewohner ehemaliger Einrichtungen der Behindertenhilfe häufig unter finanziellen Einbußen, weil sie gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Dafür können Betroffene eine finanzielle Entschädigung von bis zu 15.000 Euro beantragen, die sie selbstbestimmt verwenden können. Weitere Informationen unter www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de +++


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