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Staatssekretär Wolfgang Dippel kämpft um seinen Doktortitel - Archivfoto: Martin Engel

KASSEL / REGION Gegen Uni Kassel geklagt

Verwaltungsgericht verhandelt Ende Mai wegen Wolfgang Dippels Doktortitel

VitaWolfgang Dippel, geboren am 5.11.1954, studierte Sozialwesen, politische Wissenschaften und Erziehungswissenschaften in Kassel. Er promovierte 1995 neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer eines hessischen CDU-Bezirksverbands. Von 2004 bis 2014 war Bürgermeister von Fulda, seit Januar 2014 ist er Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

04.02.18 - Der Streit um den Doktortitel von Sozial-Staatssekretär Dr. Wolfgang Dippel geht in die nächste Runde. Das Verwaltungsgericht Kassel hat jetzt einen Termin für die mündliche Verhandlung bekanntgegeben. Am 29. Mai wird sich die 4. Kammer des Gerichts mit der Entziehung des Doktorgrades beschäftigen, nachdem die Hochschule Dippel seinen Titel wegen Plagiatsvorwürfen aberkannt hatte. 

2014 hatte es anonyme Hinweise an mehrere Medien - unter anderem an OSTHESSE|NEWS - gegeben, die Dippels Promotion von 1995 unter dem Titel "Kommunalpolitik in einer Gemeinde. Eine Untersuchung am Beispiel von Breuna" als Strukturplagiat bezeichneten. Die Vorwürfe lauteten, dass eine bereits existierende Doktorarbeit einer anderen Promovendin über eine andere Gemeinde quasi kopiert und mit den Daten von Breuna als eigene wissenschaftliche Arbeit ausgegeben worden waren. 

Dippel hatte die Plagiatsvorwürfe stets bestritten und die Universität Kassel selbst um eine Überprüfung des Sachverhalts gebeten. Diese Prüfung der Hochschule zog sich fast ein Jahr hin, weil zunächst der Promotionsausschuss des Fachbereichs, dann ein externer Gutachter und anschließend die 'Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Kassel' ihre Bewertung der Arbeit abgaben. Auch der Promovend wurde sowohl schriftlich als auch mündlich um eine Stellungnahme gebeten. Das Ergebnis dieser Untersuchung war im Februar 2015 schließlich die Aberkennung des Titels: "Der Promotionsausschuss begründet diese Entscheidung damit, dass nach sorgfältiger Ermittlung der Aktenlage unter Berücksichtigung der Anhörungen - schriftlich und mündlich - der Vorwurf des Plagiats vom Promotionsausschuss als gerechtfertigt zu bezeichnen ist", teilte die Hochschule zur Begründung mit.

Widerspruch bei der Uni Kassel eingelegt

Gegen den Titelenzug hatte der Staatssekretär Widerspruch bei der Universität Kassel eingelegt, der von deren Präsident aber zurückgewiesen worden war. Der zuständige Promotionsausschuss hatte geprüft, ob dieser Widerspruch schwerwiegende neue Tatsachen oder Argumentationen enthalte, die möglicherweise eine grundsätzlich neue Sicht auf das Verfahren ergäben. Doch dies war nach Auffassung des Gremiums nicht der Fall - es blieb also bei der Aberkennung des Doktortitels.

Doch mit dieser Entscheidung wollte sich der 63-Jährige, der nach wie vor bestreitet, vorsätzlich getäuscht zu haben, nicht abfinden. Er kündigte an: "Ich lasse nicht locker, sondern werde eine Klage beim Verwaltungsgericht in Kassel auf den Weg bringen." Dieses Verfahren ist jetzt vom Verwaltungsgericht für Ende Mai terminiert worden. Solange es nicht endgültig abgeschlossen ist, kann Dippel den Doktor-Titel weiter führen.  Unser Versuch, ihn telefonisch zu dem jetzt anberaumten Gerichtstermin zu befragen, scheiterte. Sobald uns sein aktuelles Statement dazu vorliegt, werden wir es hier ergänzen.(Carla Ihle-Becker)+++


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