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Die Blitzersäule an der B27 bei Petersberg-Marbach. - Foto: Klaus Dehnhard

REGION Wissen Sie, was Ihr Wagen wiegt?

Ständig Ärger wegen unberechtigter Knöllchen - erst ab 7,5 t kostet es was

16.02.18 - Udo Lehmann hat eine Wäscherei in Vacha (Wartburgkreis) und ist deshalb viel auf der B 27 Richtung Fulda und zurück unterwegs. Das ist noch kein Grund für eine Geschichte, aber der Anlass für seinen ständigen Ärger ist es: in unschöner Regelmäßigkeit wird er nämlich von der stationären Radaranlage bei Petersberg-Marbach geblitzt, weil er mit über 60 km/h unterwegs ist. Dumm gelaufen, könnte man denken - muss er halt in Zukunft mehr aufpassen. Doch der Unternehmer weiß es besser. Laut Straßenverkehrsordnung wird bei der Geschwindigkeitsbeschränkung nämlich nach Fahrzeugart differenziert. Wagen bis 7,5 t-Gewicht dürfen hier 80 km/h fahren, Fahrzeuge mit höherem Gewicht aber nur 60 km/h.

Und der Lieferwagen von Udo Lehmann liegt gewichtsmäßig exakt zehn Kilo unter dem Grenzwert. 7,49 t steht in seinem Fahrzeugschein, deshalb darf er auf der Bundestraße eben auch schneller fahren als ein Lkw. Doch das interessiert offenbar weder die Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel, noch das Ordnungsamt in Fulda oder Petersberg. "Gleich dreimal Post an einem einzigen Tag - und in allen drei Fällen völlig zu Unrecht", schimpft Lehmann über den unnötigen Aufwand und Ärger, den er deshalb hat. Er muss entweder den Zeugenbefragungsbogen ausfüllen und hinschicken oder bei der entsprechenden Behörde anrufen und erklären, dass er zu Unrecht geblitzt und abgemahnt wurde.

Behördlicher Irrtum

Ob das Knöllchen vom Ordnungsamt Fulda oder aus Kassel vom RP kommt, hat mit der jeweils unterschiedlichen Geschwindigkeit zu tun. Bei geringeren Verstößen kassiert die Stadt oder Gemeinde, bei noch flotterer Fahrweise die Bußgeldstelle in Nordhessen. Und beide haben auch ein Einsehen, wenn Udo Lehmann sie auf den behördlichen Irrtum hinweist. "Doch das kostet jedes Mal Zeit und Nerven", schimpft er über den unnötigen Mehraufwand.

Dabei sind die Radarmessgeräte ja auf die Fahrzeuggröße "geeicht" und sollten zwischen Pkw und Lkw unterscheiden können. Zusätzlich schaut sich ein Mitarbeiter der Ermittlungsstelle die Bilder genau daraufhin an. Warum das "Versehen" sich trotzdem schon vielfach wiederholt hat, bleibt für den Vielfahrer ein Rätsel. "Da kann man schon nicht mehr an Zufall glauben", beschwert er sich. Außerdem ist er sich sicher, dass es diverse Leidensgenossen unter den Kleintransporterfahrern gibt, die den Irrtum der Behörden gar nicht bemerken und brav bezahlen, obwohl sie es nicht müssten. Also Augen auf, all Ihr 7,49 t-Fahrer! (Carla Ihle-Becker) +++


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