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KALBACH Akteneinsicht erlangen

Gemeindevertreter beschließen Klage: Oktoberwind will zwei Windräder bauen

07.03.18 - Der Bau von zwei Windenergieanlagen (WEA) bei Heubach (Gemeinde Kalbach, Landkreis Fulda) ist genehmigt – jetzt will der Betreiber Oktoberwind loslegen. Doch die Gemeinde Kalbach sperre sich offenbar. Sie will gegen die Baugenehmigung klagen, so Oktoberwind in einer Pressemitteilung. Am Dienstagabend tagten die Gemeindevertreter in Oberkalbach - und haben einstimmig beschlossen, dass der Gemeindevorstand eine entsprechende Klage auf den Weg bringen solle.

Den Bauantrag hatte das Regierungspräsidium (RP) Kassel Ende Februar 2018 genehmigt. Die Gemeinde Kalbach hatte das baurechtlich vorgesehene „Einvernehmen“ verweigert, welches das RP Kassel dann ersetzt hat. Am 6. März haben die Gemeindevertreter der Gemeinde Kalbach dem organisierten Widerstand gegen die genehmigten Windenergieanlagen nachgegeben und beschlossen, gegen die Baugenehmigung zu klagen, heißt es von Oktoberwind (Beschluss von der Redaktion ergänzt, zeitliche Änderung). Offenbar soll zunächst gegen den Bescheid des Regierungspräsidium innerhalb der vierwöchigen Frist geklagt werden, um anschliend Akteneinsicht zu erhalten.

Grafik: Oktoberwind

Doch eine Gemeinde  könne nicht einfach „Nein“ sagen, sagt Oktoberwind-Geschäftsführer Holger Schwarz. Im Baugenehmigungsverfahren entscheide die Baugenehmigungsbehörde (hier das RP) im Einvernehmen mit der Gemeinde. Das Einvernehmen der Gemeinde düref nur aus planungsrechtlichen Gründen nach näherer Vorgabe von § 36 Baugesetzbuch (BauGB), verweigert werden. § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB siehe eine Ersetzungsbefugnis der zuständigen Behörden vor.

Verweigere eine Gemeinde das Einvernehmen müsse die Genehmigungsbehörde das Einvernehmen ersetzen, um nicht schadenersatzpflichtig zu werden. Der Bundesgerichtshof habe in einem Amtshaftungsverfahren, in dem der Bauherr Schadensersatz aufgrund verzögerter Erteilung der Baugenehmigung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht habe, einen Haftungsanspruch verneint (BGH III ZR 29/10). Geht die Gemeinde allerdings gegen diese Ersetzung des Einvernehmens gerichtlich vor und kommt es zu einer Verzögerung und einem Schaden, dann treffe die Gemeinde die volle Amtshaftung. So könnte es in Kalbach passieren, sagt Oktoberwind-Geschäftsführer Holger Schwarz.

„Gemeinden verweigern das Einvernehmen oft auf diese Weise rechtswidrig. Zum Teil sind Bauausschüsse schlicht überfordert“, sagt Schwarz. Zum Teil komme darin aber auch eine politische Blockadehaltung gegenüber ungeliebten Bauvorhaben zum Ausdruck. Häufig fänden sich daher auch Ablehnungsgründe, für die eine Gemeinde gar nicht zuständig ist.

Sollte sich die Runde am Abend für eine Klage entscheiden, klage die Gemeinde gegen das Land Hessen. Der Bauherr ist lediglich „beigeladen“. „Für uns ist es ein Novum, dass wir auf Seiten des Landes gegen eine Gemeinde antreten “, sagt Schwarz. Viel lieber würde Schwarz mit der Gemeinde einen Konsens finden. „Die Anlagen werden ohnehin kommen. Auch wenn eine kleine Zahl aufgewiegelter Leute das Verhältnis zu uns belastet.“ Sollte in einer vom Land geplanten Windvorrangzone nicht gebaut werden können, dann wäre der Regionalplan Makulatur. „Der Regionalplan legt fest, wo Windanlagen gebaut werden dürfen. Geht das selbst dort nicht, müssten Anträge letztlich wieder für alle Gegenden möglich sein.“

Auf die Nachfrage, was mit „aufgewiegelten Personen“ gemeint ist, antwortete Holger Schwarz: "Am Standort selbst gibt es besonnene Menschen und keine hysterischen Windkraftgegner. Die Gegner leben weiter weg. Und auch manche Medien machen hier schlicht und einfach Stimmung", sagte Schwarz in der Pressemitteilung abschließend. (pm) +++


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