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Michaela Schwohl referierte beim Vortragsabend des Fördervereins des Kreiskrankenhauses über die Pflegeversicherung, ein Thema, "das erst interessant wird, wenn es brennt", wie Vereinsvorsitzender Friedhelm Kalbhenn betonte. - Foto: Sabine Galle-Schäfer

ALSFELD Demenz-Kranke sind gleichgestellt

Michaela Schwohl informiert über die Pflegeversicherung

13.03.18 - Eins ist klar. Eine Vollkasko-Versicherung ist sie nicht, doch einen Teil der finanziellen Belastung kann sie abfedern: die Pflegeversicherung. Und sie kann dafür sorgen, dass alte Menschen länger zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, weil dank des Pflegegeldes Hilfsleistungen „eingekauft“ werden können, erklärte Michaela Schwohl, die Pflegedienstleiterin der Sozialstation Alsfeld und Romrod, beim jüngsten Krankenhaus-Vortrag am Dienstagabend. „Pflegeversicherung – was hat sich geändert?“ war diesmal das Thema und mit der Leiterin der Sozialstation hatten die „Freunde und Förderer des Krankenhauses“ eine Expertin als Referentin gewinnen können.

„Es ist ein Thema, das erst dann interessant wird, wenn es brennt, vorher setzt man sich nicht so sehr damit auseinander“, sagte Friedhelm Kalbhenn, der Vorsitzende des Fördervereins. Bei der Begrüßung freute er sich daher umso mehr über den guten Besuch in den Räumen der Krankenpflegeschule.

Eingeführt wurde die Pflegeversicherung schon 1995, warf die Referentin einen Blick zurück. Immer wieder wurden Anpassungen vorgenommen, die Schwohl detailliert beschrieb. Als größte Reform bislang bezeichnete sie das Pflegestärkungsgesetz 2016. „Kernstück der Reform ist die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.“ Was sich sperrig anhört, bedeutet: „Man ging früher nur von körperlichen Gebrechen aus, jetzt sind Demenz-Kranke gleichgestellt“, unterstrich die Referentin. Es komme darauf an, was ein Patient noch kann und was er nicht mehr kann – unabhängig davon, ob jemand an Demenz leide oder an körperlichen Einschränkungen. Zudem gebe es seit 2016 ein neues Begutachtungsverfahren. „Minutenwerte haben keine Bedeutung mehr." Zukünftig erfasst der Gutachter den Grad der Selbstständigkeit eines Menschen in acht Lebensbereichen. Ebenfalls neu: Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegrade, nicht mehr in Pflegestufen.

„Pflegebedürftige Menschen bekommen häufig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung“, so die Erfahrung der Expertin. Zudem gebe es in der häuslichen Pflege ein größeres Leistungsangebot und der Bedarf von Menschen mit dementieller Erkrankung werde besser berücksichtigt. Erweitert worden seien zudem die Möglichkeiten der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Beratung sei ausgebaut worden und schließlich seien die Entlastungsangebote für pflegende Angehörige erweitert worden.

Wie die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, welche Kriterien dabei zugrunde gelegt werden, auch das schilderte die Referentin und hatte dabei gleich noch einen wertvollen Tipp für ihre Zuhörer parat: Beim Besuch des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ist die Vorbereitung ganz wichtig. „Machen Sie sich Notizen, schreiben Sie sich auf, was Sie den ganzen Tag für ihren Angehörigen machen.“ Und dann, so Michaela Schwohl, sieht man auf einen Blick auch einmal, wie viel Zeit in die Pflege investiert wird. Empfehlenswert sei auch, einen Mitarbeiter des Pflegedienstes zum MDK-Gespräch zu bitten und Arztbriefe und Medikamentenplan parat zu legen. Nach der Begutachtung des MDK, der den Pflegegrad festlegt, habe man zwei Wochen Zeit für einen Widersprich. „Der muss nicht begründet werden“, wichtig sei, die Frist einzuhalten.

Abschließend sprach Michaela Schwohl noch die vielfältigen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung an. Dabei wurde deutlich: Es gibt viele verschiedene Töpfe, die angezapft werden können, nicht jeder pflegende Angehörige kennt sie. Deshalb rief die Referentin dazu auf, sich umfassend zu informieren. (pm) +++


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