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Bei Obi in Bad Hersfeld darf nur noch mit Parkscheibe geparkt werden. - Fotos: Stefanie Harth

BAD HERSFELD Fair parken im Rechberggelände

Nur noch mit Parkscheibe: Neue Regelung bei Obi

16.04.18 - Da die Kundenparklätze des Bad Hersfelder Obi-Marktes an der Heinrich-von-Stephan-Straße ständig durch Fremd- und Dauerparker belegt sind, hat sich der Eigentümer entschieden, eine Parkraumüberwachung einzuführen – ebenso wie auch der Tegut-Markt. Ziel ist es, den Kunden einen kostenfreien Parkplatz zur Verfügung zu stellen und mit einer einfachen und wirksamen Maßnahme die Fremdparker fernzuhalten.

Die Überwachung der Parkscheibenregelung führt das Unternehmen "fair parken" mit Sitz in Düsseldorf durch. Im Auftrag privater Immobilieneigentümer sorgt "fair parken" dafür, dass Kunden wieder bequem und entspannt parken können. Das flexible und transparente Konzept von "fair parken" setzt auf die schrittweise Einführung der Parkscheibenpflicht.

Auf dem Parkplatz werden ab Montag, 16. April, im ersten Schritt über zwanzig Hinweisschilder gut sichtbar angebracht, um die Kunden transparent über die neue Parkplatzregelung zu informieren. Für die kostenfreie Nutzung bis zu zwei Stunden ist es lediglich erforderlich, eine Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit im Fahrzeug zu hinterlegen, wie es von einer Vielzahl von öffentlichen und privaten Parkplätzen bereits bekannt ist.

Damit Kunden ausreichend Zeit haben, sich an die neue Parkplatzregelung zu gewöhnen, gibt es zudem eine Einführungsphase bis zum 28. April. In dieser Zeit werden die geschulten Mitarbeiter von "fair parken" die Parkplatznutzer über die Hintergründe der Parkraumbewachung aufklären, Parkscheiben verteilen und auf die neue Regelung hinweisen. Ab dem 30. April wird zwei Wochen lang für das Parken ohne Parkscheibe bzw. Überschreiten der zulässigen Parkdauer noch eine reduzierte Vertragsstrafe abgerechnet, nämlich 9,90 Euro. Nach Ende der Einführungsphase wird dann ab dem 14. Mai bei Verstoß gegen die Parkordnung der vollständige Betrag in Höhe von 19,90 Euro fällig.

"Wir möchten erreichen, dass Parkplätze wieder für den Zweck genutzt werden können, für den der Eigentümer sie zur Verfügung stellt, nämlich Kunden den Einkauf so bequem wie möglich zu machen", erklärt Thomas Herrmann, Geschäftsführer von "fair parken". Mit einer kulanten Stornierungsregelung komme "fair parken" Kunden entgegen, die einmal vergessen haben, die Parkscheibe ordnungsgemäß einzulegen. "Wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass sie oder er zum entsprechenden Zeitpunkt einkaufen war, gibt es klare Kulanzregelungen", versichert Herrmann.

Als Nachweis gilt zum Beispiel ein Kassenbeleg des Einkaufs. Dazu ist das Service-Team von "fair parken" telefonisch unter 0211/95433711 von Montag bis Samstag direkt zu erreichen. Alternativ ist auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter [email protected] möglich. Auch die "fair parken"-Mitarbeiter vor Ort – zu erkennen an ihrer blauen Dienstkleidung – sind Ansprechpartner für alle Rückfragen. (pm) +++


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