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- Foto: Robert Kunz

FULDA / HERINGEN (W.) 24-Jährige nach Koma verstorben

10 Jahre 6 Monate wegen Totschlags - wegen Trennungsabsichten gewürgt

20.04.18 - Das dramatische Ende eines Spaziergangs im Juni 2017 wurde heute vor dem Landgericht abschließend verhandelt. Zehn Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe wegen Totschlags lautete das Urteil für den angeklagten 23-jährigen Silvio P. Das Gericht sah nach der umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der junge Mann seine 24-jährige Freundin bei einem Spaziergang in den Werrawiesen bei Wölfershausen drei bis fünf Minuten lang so stark gewürgt hat, dass sie nach schweren Hirnverletzungen für acht Monate ins Koma gefallen war und daraus nicht mehr erwachte. Am dritten Verhandlungstag musste Richter Josef Richter verkünden, dass die junge Frau vor zwei Wochen verstorben ist und deshalb aus dem versuchten ein vollendeter Totschlag geworden ist.

In seiner heutigen Urteilsbegründung zeichnete der Richter zunächst ein Bild des Angeklagten, der mit 16 Jahren die Schule abgebrochen hat, bereits mit acht Jahren anfing, Haschisch zu konsumieren, seinem Ausbildungsberuf als Gebäudereiniger nicht nachging und bereits wegen eines Gewaltdelikts im Jugendarrest war. Nachdem er das Opfer 2016 kennengelernt hatte, zog er bald bei ihr ein und lebte weitgehend von ihrem Geld. Zuerst sei die Beziehung harmonisch gewesen, wurde aber schnell durch ständigen Streit und vornehmlich durch seine Eifersucht und Kontrolle belastet. Als er im Juni 2017 in der JVA in Gelnhausen eine Beugehaft absitzen musste, weil er ein Bußgeld nicht bezahlt hatte, traf die 24-Jährige zufällig ihren Ex-Freund wieder und ging eine neue Beziehung zu ihm ein. Von Silvio P. wollte sie sich schon länger trennen, hatte aber Angst vor seiner Reaktion. Ihre Mutter hatte ihr geraten, so schnell wie möglich klare Verhältnisse zu schaffen.

Als Silvio P. aus Gelnhausen zurückkam, traf sich das Paar und fuhr gemeinsam nach Heringen (Werra) zu seinen Eltern, um dort zu essen. Vorher wollten sich beide bei einem Spaziergang an der Werra aussprechen. Nach Aussage des Angeklagten habe sie den sexuellen Kontakt zu ihrem Ex-Freund als "Ausrutscher" bezeichnet und die Beziehung zu ihm fortsetzen wollen. Was dann genau passierte, kann er sich angeblich nicht erinnern. Sein Verteidiger Michael Euler hatte zu Prozessbeginn für ihn vor Gericht ein Statement verlesen. Demnach könne er sich nur an einen "Knall in seinem Kopf" erinnern. Danach habe seine Freundin bewusstlos vor ihm gelegen und sei auch nach Mund-zu-Mund-Beatmung nicht wieder erwacht. Die junge Frau ist von Passanten in hilflosem Zustand an einem Feldweg gefunden worden. Sie musste mit schweren inneren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Wenig später konnte Silvio P. in seiner Wohnung von der Polizei festgenommen werden. Seither befand sich der mutmaßliche Täter in einer JVA in Untersuchungshaft.

Tatschilderungen für die Eltern schwer zu ertragen

Für die als Nebenkläger bei der Urteilsverkündung anwesenden Eltern des Opfers waren die detaillierten Schilderungen der Verletzungen ihrer Tochter nur schwer zu ertragen. Verzweifelt hat sich die 24-Jährige gegen Schläge, Tritte und minutenlanges Würgen zu wehren versucht, das beweisen laut Gerichtsmediziner die Spuren. Obwohl sich Silvio P. nicht an den Tathergang erinnern kann, sieht das Gericht einen bedingten Tötungsvorsatz als gegeben an, er habe die tödliche Folge seines Handelns billigend in Kauf genommen. Zu seinen Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er die Tat eingeräumt und sich bei den Eltern entschuldigt hatte. "Es bleibt ungeklärt, ob er eiskalt handelte oder eine Impulstat beging", konstatierte Richter Joseph Richter. Silvio P. mahnte er, sich in der Haft mit seiner Tat und Schuld auseinanderzusetzen und nach seiner Haftentlassung ein straffreies Leben zu führen. Den Eltern wünschte er Kraft, ihr Schicksal zu tragen und dass sie irgendwann dazu in der Lage sein werden, dankbar für die gemeinsam mit ihrer Tochter verbrachte Zeit zu sein. +++(Carla Ihle-Becker)


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