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Im Alsfelder Rathaus (Bildmitte) ist das schriftliche Urteil vom Verwaltungsgericht in Gießen noch nicht angekommen - Archivfoto: Hans-Hubertus Braune

GIEßEN / ALSFELD Urteil vom Verwaltungsgericht

Neue Gebühr für Sammelcontainer in der Stadt Alsfeld rechtswidrig

12.07.18 - Das Geschäft mit Altkleidern scheint nach wie vor lukrativ zu sein. Wer zum Beispiel in der Fachwerkstadt Alsfeld mal genauer hinschaut, wird auf vielen Parkplätzen Altkleidercontainer diverser Anbieter entdecken. Neben den Sozialverbänden sammeln einige kommerzielle Firmen ausrangierte Klamotten und Schuhe. Für die Stellplätze auf öffentlichen Flächen erhebt die Stadt Gebühren. Ein Unternehmen hat nun dagegen geklagt und zumindest vom Verwaltungsgericht in Gießen dafür Zustimmung erhalten.

Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts in Gießen hat auf die Klagen eines Unternehmens, das in der Stadt Alsfeld Sammelcontainer für die Altkleidersammlung aufstellt, die Gebührenbescheide der Stadt Alsfeld überwiegend aufgehoben. Das geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung des Gerichts hervor. Bis auf einen Betrag, der der bisher erhobenen Gebühr von 155 Euro pro Jahr für das Aufstellen eines Containers entspricht, seien die Gebührenbescheide aufgehoben worden.

Soweit das Unternehmen sechs zusätzliche, bisher nicht genehmigte Container aufgestellt hatte, bleibt es nach dem Urteilsspruch der vierten Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen bei dem bisher festgesetzten jährlichen Betrag. Die von der Stadt Alsfeld festgesetzte neue Gebühr von 2.000 Euro pro Jahr und Container hat die Kammer für rechtswidrig erklärt. Es fehle an einer ausreichenden Begründung für die Höhe der festgesetzten Gebühr. Die Stadt müsse zur Begründung der Gebührenhöhe mehrere Gesichtspunkte berücksichtigen und dabei neben dem Verwaltungsaufwand und den der Stadt entstehenden Kosten für Folgemaßnahmen wie zum Beispiel die Straßenreinigung auch das wirtschaftliche Interesse der Betroffenen betrachten.

Die Stadt Alsfeld hat das Urteil noch nicht vorliegen, sondern lediglich von der entsprechenden Pressemitteilung erfahren. "Wir warten zunächst auf das schriftliche Urteil, um zu sehen, wie das Gericht argumentiert", sagt Fachbereichsleiterin Monika Kauer gegenüber OSTHESSEN|NEWS. Ob die Stadt Rechtsmittel einlegen wird, ist deshalb noch unklar.

Die Kammer hat die Berufung zugelassen, die Entscheidungen (Urteile vom 6. Juli 2018, Az.: 4 K 2017/18.GI und 4 K 5644/17.GI) sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. (pm) +++


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