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FULDA Hohe Rückfallgefahr

Amtsgerichts-Urteil: Rabiate Ladendiebin muss für 18 Monate in Entzugsklinik

16.08.18 - Die notorische Ladendiebin, die sich seit dem 31. Juli wegen einer Vielzahl von Fällen in diversen Geschäften vor dem Amtsgericht Fulda verantworten musste, ist jetzt zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Obwohl sie bislang nicht vorbestraft war, soll die alkohol- und drogenabhängige 35-Jährige die Haftzeit in der Entzugsklinik Hadamar verbringen. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Expertise des Gutachters Dr. Rainer Gliemann, der bei der Angeklagten außerdem Schizophrenie und Merkmale einer dissozialen Persönlichkeit diagnostiziert hatte.

Die Frau ohne festen Wohnsitz war über mehrere Jahre der Schrecken der hiesigen Ladenbesitzer, ihr war von der Staatsanwaltschaft in über 40 Fällen gewerbsmäßiger Diebstahl, räuberischer Diebstahls, Körperverletzung und Widerstand vorgeworfen worden. Wurde sie beim Klauen erwischt, mussten die Angestellten mit rabiater Gegenwehr rechnen - davon berichteten während vier Verhandlungstagen zahlreiche Zeugen von Tegut, Kaufland und Rewe, der Drogerie Müller, Parfümerie Douglas, Karstadt und Galeria Kaufhof, dem Schuhhaus Ebert, Ulla Popken und Lieblings. Auch in der Bad Hersfelder Sparkasse und in einer Erfurter Parfümerie hatte die Frau randaliert und um sich geschlagen. Das Diebesgut bestand aus Lebensmitteln, Kleidung, Schmuck und Parfüm und Kosmetik bis zu Herrenschuhen. Mit dem Erlös der geklauten Waren finanzierte die Mutter zweier nicht bei ihr lebender Töchter ihre Drogenabhängigkeit. Wurde die Frau auf frischer Tat erwischt, wehrte sie sich gegen den Versuch, sie festzuhalten und ihr das Diebesgut abzunehmen, spuckte und trat um sich.

Als verhängnisvoll wertete der Gutachter die Tatsache, dass der Frau 2011 bei einem vorangegangenen Prozess Schuldunfähigkeit attestiert worden war. "Das war das falsche Signal: seither dachte sie, sie könne ungestraft weiter stehlen." Sogar während der jetzigen Verhandlung wurde die 35-Jährige erneut beim Klauen erwischt. Gliemanns Prognose fiel klar zuungunsten der Angeklagten aus. Wenn sie keinen Entzug mache, läge ihre Rückfallquote bei 100 Prozent, war er sich sicher. Auch die Haft in einer Justizvollzugsanstalt ohne Entziehungstherapie verspreche keine Besserung. Die Frau nahm das Urteil ohne sichtbare Regung zur Kenntnis. Sie wurde mit einem vorläufigen Unterbringungsbefehl in die Entziehungsanstalt nach Hadamar gebracht.(ci)+++


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