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Wer jetzt einen Neuwagen zulassen will, muss bis zu 70 Prozent mehr Steuern zahlen - Symbolbild: Pixabay

REGION Kfz-Steuer steigt bis zu 70 Prozent

Ab September 2018 verändert sich einiges - Neue Gesetze seit dem 01.09.

04.09.18 - Der September bringt viele Änderungen mit sich. Zum 1. September sind einige Gesetze überarbeitet worden und weitere folgen im Verlauf des Monats. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen das Steigen der Kfz-Steuer bei Neuwagen und das Ende des Verkaufs von Halogenlampen.

Kfz-Steuer für Neuzulassungen steigt

Seit dem 1. September gibt es eine neue Berechnung zur Abgasmessung. Das Testverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) soll realitätsnahe Werte ermitteln. Weil die Abgaswerte gegnüber der alten Methode deutlich höher sind, wird die Kfz-Steuer steigen. Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuer sind Hubraum und CO2-Werte. "Obwohl die Modelle technisch absolut identisch sind und nur neu gemessen wurden, zahlt der, der sein Auto nach dem 1. September zugelassen hat, bis zu gut 70 Prozent mehr Kfz-Steuer als der Altbesitzer", berichtet der ADAC.

Betroffen sind alle Neuwagen, die ab dem 01.09.18 zugelassen werden. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Auch Gebrauchtwagen, die auf einen neuen Halter zugelassen werden, werden besteuert wie zuvor. 

Halogenlampen am Ende

Händler dürfen seit dem 1. September nur noch die Restbestände von Halogenlampen verkaufen. Moderne LED-Lampen verbrauchen schließlich weniger Energie und haben eine längere Lebensdauer als die herkömmlichen Lampen. Allerdings werden nicht alle Halogenlampen sofort vom Markt verschwinden. Für platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstrahlern genutzt werden, sowie für Halogenlampen in Schreibtischlampen oder Flutlichtern geht es vorerst weiter.

Neue Anforderungen für öl- und gasbetriebene Heizungen

Ab dem 26. September gilt für neue öl- und gasbetriebene Heizungen ein Höchstwert beim Ausstoß von Stickoxid. Die Grenzwerte unterscheiden sich dann nach Bauart und Leistung der Geräte. Sogenannte Einzelraumheizgeräte, wie elektrische Heizlüfter und -strahler oder kleine Öl- und Gasöfen, dürfen schon seit dem 1. Januar nur verkauft werden, wenn sie Mindestanforderungen sowohl an die Effizienz als auch an den Stickoxid-Ausstoß einhalten. 

IKEA ändert das Rückgaberecht

Sollte der Kunde nach dem Kauf nicht zufrieden sein oder seine Meinung geändert haben, hat er ab Kaufdatum 365 Tage Zeit, das bei IKEA gekaufte Produkt in neuem und unbenutztem Zustand unter Vorlage des Orginalkaufbelegs in einem IKEA Einrichtungshaus zurück zu bringen. Der volle Kaufpreis wird dann erstattet. So heißt es im neuen Rückgaberecht, das seit dem 1. September gilt. Die Rückgabe ist somit nur noch von Produkten "in neuem und unbenutzen Zustand" möglich. Sobald Gegenstände Gebrauchsspuren aufweisen, können diese nicht mehr zurückgegeben werden. 

Neuer Ablauf beim Geldabheben

Die Sparkasse ändert die Reihenfolge beim Geldabheben an den Automaten. Bislang mussten Kunden zuerst ihre Pin und dann den gewünschten Betrag zum Abheben eingeben. Künftig wird sich das ändern. Erst zum Ende des Abhebe-Vorgangs wird die Pin abgefragt. Bis Mitte September 2018 soll die neue Software auf allen Geldautomaten installiert sein und für mehr Sicherheit beitragen. (Janina Daum)+++


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