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Dem Haunetaler Kompromiss in Sachen Kita-Gebühren stimmt nun auch die Kommunalaufsicht zu. - Archivfotos: Stefanie Harth

HAUNETAL Schwarzer Peter liegt bei Gemeinde

Kindergartengebühren in Haunetal: Kommunalaufsicht stimmt zu

19.09.18 - Die Kommunalaufsicht sagt „Ja“ zum Kompromiss hinsichtlich der Neugestaltung der Kita-Gebühren, den die Gemeindevertretung in ihrer jüngsten Sitzung auf den Weg gebracht hatte. Wie Bürgermeister Gerd Lang berichtet, sei es notwendig gewesen, die Kommunalaufsicht prüfen zu lassen, ob dieser Kompromiss rechtlich haltbar sei.

Gerd Lang, Bürgermeister der Marktgemeinde Haunetal.

Sehr deutlich waren laut Lang allerdings die Hinweise bezüglich der Haushaltsgenehmigung 2019 im Hinblick auf Paragraf 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), denn bei der fragilen Haushaltslage in Haunetal könnten bereits die Mindereinnahmen aus den Kindertagesstätten-Gebühren, wie von der Gemeindevertretung beschlossen, dazu führen, dass der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden könne. In diesem Fall müsse in Haunetal über höhere Steuern nachgedacht werden, es sei denn, es könnten Kosten an anderer Stelle eingespart werden. Nur dann könne die Kommunalaufsicht den Haushalt 2019 genehmigen.

„Die Landesförderung führt dazu, dass die Nachmittagsbetreuung der Kinder über drei Jahre und auch die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Regel teurer wird“, sagt der Rathauschef. „Diese Fakten den Eltern darzustellen und zu erklären, bleibt den Bürgermeistern, den Gemeindevorständen und den Gemeindevertretungen überlassen. Der ‚Schwarze Peter‘ wird damit vom Land an die Kommunen weitergegeben. Das ist nicht seriös.“

Ferner werde von Seiten des Landes bei der Kita-Gebühr die sogenannte Drittelregelung (Land-Kommune-Eltern) propagiert. „In der Realität beträgt der Kommunalanteil in Haunetal jedoch circa 60 Prozent“, erläutert Lang. „Den Kommunen wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell vom Land nicht die Mittel zur Verfügung gestellt, die ihnen zustehen.“

Das Geld (136,50 Euro pro Kind und Monat), das im Rahmen der Landesförderung für die Teilbefreiung von Kita-Gebühren zugewiesen wird, hätte man den Gemeinden zuvor im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) vorenthalten. Diesbezüglich hätte die Bürgermeister-Kreisversammlung im Dezember 2017 eine Resolution an den hessischen Sozialminister geschickt – mit der Forderung, eine Anpassung der pauschalierten Förderbeträge auf die tatsächlichen Kosten, die durchschnittlich circa 650,00 Euro je Kind und Monat betragen, vorzunehmen. „Diese Forderung blieb unbeachtet“, moniert der Bürgermeister.

Der Landesrechnungshof empfehle, die Elternbeiträge zu erhöhen und für die Betreuung von Unterdreijährigen im Vergleich zur Betreuung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren noch stärker zu differenzieren. Hinzu komme, dass Haunetal grundsätzlich an die Erzielung von Erträgen und Einzahlungen gebunden sei. „Da es sich bei unserer Marktgemeinde um eine defizitäre Kommune handelt, ist ein freiwilliger Einnahmeverzicht nicht zulässig“, betont Lang. Der Kompromiss könne jetzt aber von der Verwaltung umgesetzt werden. (pm) +++


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