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Die Diskussionsrunde im Bonifatiushaus: (v.l.) Steffen Flicker, Moderator Gunter Geiger und Philipp Kratzer - Fotos: privat

FULDA Akademieabend im Bonifatiushaus

Diskussionsrunde zum Thema "Hessische Verfassungsreform"

29.09.18 - Die Verfassungsreform in Hessen, über die die Bürger am 28. Oktober mit der Landtagswahl abstimmen, stand im Mittelpunkt des gestrigen Akademieabends des Bonifatiushauses. Der Rechtswissenschaftler Philipp Kratzer führte mit einem einleitenden Vortrag in die Geschichte der Hessischen Verfassung, die den demokratischen Aufbau in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg besonders anschaulich wiederspiegelt und in die aktuellen Änderungen ein. Dabei betonte er die Bedeutung von Verfassungen für ein demokratisches Gemeinwesen und auch die Relevanz von Landesverfassungen in einem föderalen Bundesstaat.

Gunter Geiger, Steffen Flicker, Philipp Kratzer

So trifft die Verfassung nicht nur die organisatorischen Vorgaben für den Staatsaufbau in Hessen, sondern kann auch Grundrechte und Staatsziele formulieren, die über die Regelungen des Grundgesetzes hinauswirken. So könnten durch die Verfassungsänderung erstmals Kinderrechte, die auch den Staat stärker zum Schutz von Kindern verpflichten und ein Computergrundrecht, welches datenverarbeitende Systeme vor staatlichem Zugriff stärker schützt, in die Hessische Verfassung aufgenommen werden. Kratzer, der für den Sachverständigen der FDP-Fraktion im Verfassungskonvent Prof. Will arbeitet, zeigt aber auch auf, dass die Aufnahme von zahlreichen Staatszielen zur Relativierung der einzelnen Ziele führen kann. So sei es zwar positiv, dass der Begriff Staatsziel definiert wird, aber ob bspw. das Ehrenamt, der Sport und die Kultur als Staatsziele aufgenommen werden müssen, sei durchaus infrage zu stellen – zumal diese Staatsziele kaum noch justiziabel sind. Die Hessische Verfassung dürfe nicht beliebig und zum Wunschkonzert der politischen Parteien werden.

In der folgenden Diskussion die von dem Direktor des Bonifatiushauses, Gunter Geiger, moderiert wurde, lenkte dieser, die Diskussion auf das „Fernziel“ der politischen Bildung, die Partizipation. Genau diese Beteiligung der Bürger ist für die Verfassungsänderung nötig und doch bleibt die öffentliche Aufmerksamkeit aus. Dabei wird durchaus auch Kritik an Parteien geäußert, die die Verfassungsänderung wenig bewerben. Steffen Flicker - der auch an der Diskussion teilnahm und als Schulleiter des Marianums und in seiner Funktion als Vorsitzender des Katholikenrates, einen besonderen Blick auf Jugendliche hat, zeigte auf, dass gerade jüngere Schüler durchaus sehr interessiert an politischen Themen sind. Diese Begeisterung müsse man aufnehmen und fördern, damit bspw. Volksentscheide, die durch die Verfassungsänderung in Hessen erleichtert werden könnten, in Zukunft mit viel Beteiligung abgehalten werden können. Der Akademieabend des Bonifatiushauses zeigte, dass die Verfassungsreform der ältesten noch gültigen Verfassung auf deutschem Boden spannend ist und politische Bildung für eine vitale Gesellschaft unabdingbar bleibt.“ (pm) +++


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