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Vor dem Landgericht in Hanau wird der Fall neu verhandelt - Archivfotos: Luca Heil / Hans-Hubertus Braune

SCHLÜCHTERN / HANAU Ohren und Augenlider abgeschnitten

Bundesgerichtshof hebt Folter-Urteil auf: Messerstecher-Fall erneut vor Gericht

29.09.18 - Dieser Fall hatte vor nahezu genau zwei Jahren bundesweit für Entsetzen gesorgt: Ein damals 18-Jähriger wurde in einer Wohnung in der Innenstadt gefoltert, seine Augenlider und Ohren abgeschnitten. Der Täter wurde zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, doch der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben. Nun kommt der Fall am Montag erneut vor das Landgericht in Hanau und muss neu verhandelt werden.

Der heute mindestens 27 Jahre alte Angeklagte soll am 7. Oktober 2016 gegen 21:30 Uhr in seiner Wohnung in Schlüchtern den Geschädigten – der den Angeklagten aufgesucht haben soll, um eine Geldschuld von 50 Euro einzufordern – zunächst unvermittelt mit zwei Messern gezielt in den Hals gestochen haben. Nachdem das Oper bewusstlos zu Boden gegangen sein soll, soll der Angeklagte dem am Boden liegenden Geschädigten, als dieser wieder zu Bewusstsein gekommen war, beide Ohrmuscheln abgebissen, mit einem Messer beide Augenlider abgeschnitten und mit einem Kugelschreiber in beide Augäpfel eingestochen haben; schließlich soll er das Opfer bis zum Eintreffen der herbeigerufenen Polizei gewürgt haben.

In diesem Mehrfamilienhaus in Schlüchtern geschah die unfassbare Tat

Der Geschädigte konnte medizinisch versorgt und am Leben erhalten werden. Der Angeklagte soll 2013 als Flüchtling nach Deutschland gekommen sein und den Geschädigten, ebenfalls ein Flüchtling, in einer Jugendhilfeeinrichtung kennengelernt haben. Dem Angeklagten werden versuchter heimtückischer und grausamer Mord und schwere gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Das Landgericht Hanau hat den Angeklagten mit Urteil vom 29. Juni 2017 wegen versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof beanstandete im Wesentlichen, die Strafkammer hätte für die Prüfung eines Rücktritts vom Versuch auf den Zeitpunkt nach dem Setzen der Stiche und nicht auf den Zeitpunkt, zu dem der Angeklagte von weiteren Tathandlungen von der Polizei abgehalten
wurde, abstellen müssen; insoweit sei auch nicht hinreichend belegt, ob der Angeklagte bei den verstümmelnden Schnitten sein Opfer ohne Tötungsvorsatz nur noch körperlich verletzten wollte. Das Verfahren wird ab dem 1. Oktober 2018 vor der 1. großen Strafkammer - als Schwurgerichtskammer - des Landgerichts Hanau verhandelt. (pm / hhb) +++


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