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Landrat Manfred Görig und Dr. Maria Dolderer-Litmeyer, die Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, gratulieren Christoph Kreuder, der nach erfolgreich abgeschlossener Fortbildung nun als Tiergesundheitsaufseher tätig ist. - Foto: Sabine Galle-Schäfer/Vogelsbergkreis

LAUTERBACH Das Tierwohl immer im Blick

Christoph Kreuder ist der neue Tiergesundheitsaufseher im Vogelsbergkreis

16.10.18 - Er ist dabei, wenn die Polizei Tiertransporte kontrolliert, er überprüft auf Bauernhöfen, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden, und er fährt raus, wenn beim Vogelsberger Veterinäramt die Meldung eingeht, dass Tiere nicht ordnungsgemäß gehalten und versorgt werden: Die Arbeit eines Tiergesundheitsaufsehers ist vielfältig, kein Tag verläuft wie der andere. „Das ist ja das Spannende“, sagt Christoph Kreuder, der sich nach zweijähriger Fortbildung jetzt auf seine neue Aufgabe als Tiergesundheitsaufseher freut.

Kreuder ist „vom Fach“, er hat Agrarwissenschaften studiert, war zunächst als kaufmännischer Angestellter, dann als selbstständiger Landwirt tätig – ein großer Vorteil, wie Landrat Manfred Görig unterstreicht:  „Sie kennen die Landwirte im Vogelsbergkreis und Sie kennen die Situation der Landwirtschaft, die oft schwierig ist.“

Sowohl der Landrat als auch Dr. Maria Dolderer-Litmeyer, die Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, sind sich bei der offiziellen Begrüßung des neuen Tiergesundheitsaufsehers sicher: „Das wird gut werden mit Ihnen.“ Gleichzeitig loben beide sein Engagement während der zweijährigen Fortbildung und gratulieren zum erfolgreichen Abschluss. 

Kreuder und seine Kollegin und Kollegen im Vogelsberger Veterinäramt wirken mit bei der Überwachung von Heimtier- und Nutztierhaltungen. Das heißt, wenn Tierschutzkontrollen durchgeführt werden, überprüfen die Tiergesundheitsaufseher, ob die Tiere artgerecht gehalten und versorgt werden. Um Tierseuchen vorzubeugen, ist es wichtig, routinemäßige Kontrollen durchzuführen, erklärt Kreuder. In Schweinebetrieben werden unter anderem auch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung etc. überprüft. Bei Eingang von Anzeigen im Veterinäramt, dass Tiere nicht artgerecht gehalten oder nicht ausreichend versorgt werden, werden die Mitarbeiter des Veterinäramtes aktiv und überprüfen die Tierhaltung. Beim Vorfinden von Mängeln wird der Tierhalter beraten und auf die Abstellung der Mängel hingewiesen. (pm) +++


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