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Kurz den Blick auf das Smartphone und weg von der Straße genommen und schon passiert der Unfall - O|N Symbolbild

FULDA Und plötzlich knallt‘s

Kopf hoch - warum Ablenkung im Straßenverkehr so gefährlich ist

17.10.18 - Unterwegs im Straßenverkehr – das Handy klingelt, wer ruft an? Kurz den Blick auf das Smartphone und weg von der Straße genommen und schon passiert der Unfall. Solche und ähnliche Situationen ereignen sich Tag für Tag auf deutschen Straßen. Obwohl die meisten Fahrer um die Gefahr der Ablenkung wissen, können sie trotzdem dem Drang des Klingelns nicht widerstehen.

Experten schätzen, dass mittlerweile jeder zehnte Unfall auf Ablenkung zurückzuführen ist. Dabei geht es nicht nur um die Nutzung des Mobiltelefons. Selbst vermeintlich banale Tätigkeiten wie Essen und Trinken oder die Konzentration auf das Navi können zu Unaufmerksamkeit beitragen. Besonders gefährlich sind Tätigkeiten, bei denen der Verkehrsteilnehmer den Blick von der Straße nimmt. „Etwa 90 Prozent der Informationen im Straßenverkehr nehmen wir über die Augen wahr“, erklärt Nina Wahn, Verkehrspsychologin des ADAC. „Selbst wer sich nur kurz zu den Kindern umdreht, verliert die Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.“

So viele Meter werden bei verschiedenen Tätigkeiten im Auto im Blindflug zurückgelegt ...Grafik: ADAC e.V.

Unterschätzt wird vor allem die Gefahr, die vom Griff zu Smartphone & Co. ausgeht. 2015 fand der ADAC heraus, dass sich selbst vermeintlich einfache Tätigkeiten, wie beispielsweise aus einer Wasserflasche trinken oder eine Brille aufsetzen, auf das Fahrverhalten auswirken. Wer beispielsweise nur drei Sekunden mit seiner Brille beschäftigt ist, legt bei 40 km/h bereits mehr als 33 Meter im Blindflug zurück. Bei 130 km/h, der typischen Autobahngeschwindigkeit, sind es bereits 108 Meter.

Besonders gefährlich sind Tätigkeiten, welche die mentale Konzentration des Fahrers fordern. Ein schwieriges oder aufwühlendes Telefonat, beispielsweise ein Streitgespräch, sollte am besten nach der Autofahrt geführt werden, selbst wenn der Fahrer die Möglichkeit einer gesetzlich erlaubten Freisprecheinrichtung hat.

Was rechtlich erlaubt ist, regelt § 23, Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung. Elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, dürfen nur benutzt werden, wenn sie dafür weder gehalten noch aufgenommen werden müssen. Dazu sollen sie entweder über eine Sprachsteuerung, bzw. Vorlesefunktion verfügen oder zur Bedienung sollte nur kurzfristig in angemessenem Rahmen der Blick vom Verkehrsgeschehen abgewendet werden.

Wer beispielsweise ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zu einem Unfall mit Sachbeschädigung, beträgt das Bußgeld 200 Euro. Zusätzlich werden zwei Punkte eingetragen und der Fahrer ist seinen Führerschein für einen Monat los. (pm) +++


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