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FULDA 1,5 Kilo Amphetamine sichergestellt

Erfolg für die Kriminalpolizei: Zwei Rauschgifthändler festgenommen

29.10.18 - Großer Erfolg für die Polizei:  In Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei Fulda und Schweinfurt konnten im Oktober zwei Drogenhändler überführt werden. Die beiden beschuldigten Männer, ein 32-Jähriger aus der Gemeinde Ebersburg / Rhön im Landkreis Fulda und ein 45-Jähriger aus dem unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld, wurden auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaften Fulda und Schweinfurt den Haftrichtern vorgeführt und die Untersuchungshaft angeordnet.

Ein 42-jähriger Mann aus dem Landkreis Bad Kissingen, der als Drogenkurier fungiert hatte, wurde zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß gesetzt. Vorausgegangen waren polizeiliche Ermittlungen über einen längeren Zeitraum. Hinweise hatten zunächst zu dem Ebersburger geführt, der im Verdacht stand mit Rauschgift zu handeln. Das Betäubungsmittelkommissariat der Kripo Fulda trug belastendes Beweismaterial zusammen, das schließlich am 22. Oktober zu dessen Festnahme führte. Bei der Durchsuchung der von ihm genutzten Räumlichkeiten, fanden die Beamten einen Tresor mit mehreren tausend Euro Bargeld aus seinem Rauschgifthandel sowie diverse Gegenstände, die zum Handel und Verkauf verwendet wurden. Außerdem stellten die Kriminalbeamten einen Elektroschocker und eine Plombe mit etwa 10 Gramm Amphetaminen sicher.

Parallel liefen die Ermittlungen gegen den 45-jährigen Mann aus dem Kreis Rhön-Grabfeld, dem ebenfalls ein umfangreicher Handel mit Drogen vorgeworfen wird sowie gegen einen 42-jährigen Mann aus dem Kreis Bad Kissingen, der als Drogenkurier fungierte. Bei den richterlich angeordneten Durchsuchungen der Wohnungen stellten die Beamten der Kripo Schweinfurt etwa 700 Gramm Amphetamine sicher.

 In der Gesamtbilanz der bisherigen Ermittlungen stellte die Polizei insgesamt fast 1.500 Gramm Amphetamine sicher, die beim Verkauf einen Erlös von über 14.000 Euro erzielt hätten. Die Ermittlungen gegen die drei Männer, wegen des Verdachts weitere Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben, dauern an. (pm)+++


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