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FULDA Vereinbarungen gelten für 19.000 Angestellte

Mehr Gehalt für Kirchen-Mitarbeitende der Evangelischen Kirche

08.11.18 - Rund 19.000 Angestellte in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erhalten rückwirkend zum 1. August 2018 mehr Gehalt. Darauf hat sich die Arbeitsrechtliche Kommission am Mittwochnachmittag verständigt, wie die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau mitteilte. Für Beschäftigte der hessen-nassauischen Kirche soll sich das Gehalt zunächst ab 1. August 2018 um 4,2 Prozent erhöhen. In einem weiteren Schritt erfolgt dann ab 1. Januar 2020 eine Erhöhung um 3,6 Prozent. Die Vereinbarung ist bis 31. Januar 2021 verbindlich. Darüber hinaus übernehmen die Arbeitgeber die Kosten für die betriebliche Altersversorgung wie bisher vollständig.

„Der Abschluss ist ein fairer Kompromiss, der die Angestellten in der EKHN an der allgemeinen positiven Einkommensentwicklung teilhaben lässt“, erklärte Sabine Hübner vom Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM), die auch amtierende Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission ist. Mit einer Gehaltssteigerung für alle kirchlichen Angestellte von 7,8 Prozent plus 0,2 Prozent für die betriebliche Rente sei es gelungen, die Forderung des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) nach Teilhabe der kirchlichen Angestellten an den allgemeinen Lebensbedingungen unter Berücksichtigung der gestiegenen Lebenshaltungskosten zu ermöglichen. Der Arbeitnehmerseite, deren Mitglieder vom VKM in die Arbeitsrechtliche Kommission entsandt sind, sei es auch wichtig gewesen, den vorgesehenen Einstieg in die Eigenbeteiligung bei der betrieblichen Altersvorsorge zu verhindern. „Das ist mit diesem Abschluss geglückt“, so Hübner.

Nach Worten von EKHN-Personaldezernent Jens Böhm entspricht der neue Abschluss rechnerisch dem, was im Bereich der öffentlichen Haushalte aktuell bereits vereinbart wurde. Die kirchlichen Personalkosten stiegen damit trotz eines sich abzeichnenden Rückgangs von Kirchensteuereinnahmen erheblich, so Böhm. Er merkte zugleich an: „Wenn die Kirche aber auch weiterhin Personal gewinnen und binden will, wird sie sich an öffentlichen Abschlüssen orientieren müssen. Der Abschluss sieht zudem eine Erhöhung der kirchlichen Beteiligung an der Altersversorgung vor und entlastet damit die Mitarbeitenden. Dies ist der evangelischen Kirche gerade im Hinblick auf das Thema Altersarmut besonders wichtig.“

Hintergrund: Kirchliches Arbeitsrecht

Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). In ihr sind Dienstgeber der EKHN sowie Dienstnehmer des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) jeweils mit fünf Personen paritätisch vertreten.

Aufgrund des vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Der Dritte Weg unterscheidet sich vom Ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom Zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen, sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten.

Die EKHN beschäftigt unter anderem im Angestelltenverhältnis fast 6.000 Erzieherinnen und Erzieher, rund 1.200 Mitarbeitende in Sekretariaten sowie über 650 Frauen und Männer in Krankenpflegeberufen. Für die aktuell rund 1.700 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und -beamte in der EKHN gelten gesonderte Regelungen in Anlehnung an die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Bund. (pm) +++


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