Archiv
Das Abbrennen von sogenannter „kalter“ Pyrotechnik in Fußballstadien sei keineswegs eine Alternative zu den mehr als 1.000 Grad heiß abbrennenden „Bengalos“. - Foto: Christian P. Stadtfeld

REGION Forderung nach Strafverschärfung

Innenminister Peter Beuth: "Es gibt keine ‚kalte‘ Pyrotechnik"

29.11.18 - Anlässlich der 209. Innenministerkonferenz (IMK) in Magdeburg hat der Hessische Innenminister Peter Beuth seine Forderung nach einer Mindeststrafe von einem Jahr für das Abbrennen von sogenannten „Bengalos“ in Menschenmengen bekräftigt. Außerdem unterstrich Peter Beuth, dass das Abbrennen von sogenannter „kalter“ Pyrotechnik in Fußballstadien keineswegs eine Alternative zu den mehr als 1.000 Grad heiß abbrennenden „Bengalos“ sei.

Innenminister Peter Beuth Archivfoto: O|N

„Es ist zu begrüßen, dass meine Initiative für eine Strafverschärfung für den bereits verbotenen Bengalo-Einsatz in deutschen Stadien zu einer breiten Diskussion geführt hat. Ich warne aber ausdrücklich davor, jetzt eine Debatte über gute und schlechte Pyrotechnik zu führen. Es gibt keine ‚kalte‘ Pyrotechnik. Aus Sicht der Sicherheitsbehörden sind auch 200 oder 300 Grad heiße Fackeln brandgefährlich für jeden Stadionbesucher, denn sie können ebenso zu schweren Verletzungen führen. Deshalb sind sie auch zurecht verboten“, erklärte Peter Beuth. Auch die sogenannte „kalte“ Pyrotechnik“ ist mit erheblichen Unfallrisiken bei großen Menschenansammlungen wie beispielsweise Brand- und Rauchgasverletzungen oder Knalltrauma verbunden, weswegen sie nach polizeilicher Bewertung in Stadien nicht zum Einsatz kommen darf.

Die Betrachtung dieser und vergangener Spielzeiten habe gezeigt, dass sich trotz Strafen seitens der Vereine wie Stadionverbote oder Bußgelder der Behörden bei einem geringen Anteil von gewaltbereiten oder gewaltsuchenden Personen keine Verhaltensänderung eingestellt habe. „Nur, weil rücksichtslose Chaoten das Abfackeln von Pyros zu einem Kulturgut erklären, darf doch der Staat nicht ein Auge zudrücken und sie gewähren lassen. Wir ziehen uns auch nicht aus kriminellen Brennpunktgegenden zurück, weil es bei einzelnen Verbrechern dort zum Alltag gehört, Straftaten zu begehen.

Nach wie vor gefährden diese Chaoten durch das Abbrennen von Pyrotechnik ihre Mitmenschen. Dieses Verhalten ist nicht tolerierbar. Eine klare und unmissverständliche Sanktionierung in Form einer Gefängnisstrafe spricht eine eindeutige Sprache und soll ein weiteres Instrument sein, um für Sicherheit und Ordnung im Stadion zu sorgen“, betonte Peter Beuth. Die drohende Haft entfalte aus kriminologischer Sicht sowohl eine general- wie auch spezialpräventive Wirkung. Da Straftaten ausnahmslos durch die Polizei erfasst und ermittelt werden, würde sich ein weiterer Effekt der Strafverschärfung auch in einer strikteren Erfassung und Verfolgung von Verstößen gegen das Abbrennen von Pyrotechnik zeigen.

Die hessische Initiative wurde bereits auf der 42. Sportministerkonferenz beraten und wird ebenso auf der Tagesordnung der 209. Innenministerkonferenz in dieser Woche stehen. Danach soll der Einsatz explosionsgefährlicher Stoffe in oder gegen Menschenmengen mit mindestens einem Jahr geahndet werden. Hierfür muss das Sprengstoffgesetz entsprechend geändert werden. Bisher wird das unerlaubte (soweit folgenlose) Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Ordnungswidrigkeit mit einem – von Land zu Land unterschiedlichem – Bußgeld behandelt. (pm) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön