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Am Podium waren vertreten Referatsleiter Martin Küthe vom Umweltministerium, die Bürgermeister Edwin Schneider (Ulrichstein), Bernhard Ziegler (Herbstein), Sebastian Stang (Grebenhain), Christian Raupach vom Hessischen Waldbesitzerverband und der neu gewählte CDU-Landtagsabgeordnete Michael Ruhl. (von links) - Fotos: Dieter Graulich

ULRICHSTEIN Rückzug von HessenForst

Holzvermarktung: Privatwaldbesitzer fordern Verlängerung der Übergangszeit

06.12.18 - HessenForst wird sich nach und nach aus der Holzvermarktung in Kommunal- und Privatwäldern, die über 100 Hektar groß sind, zurückziehen. Das Ministerium unterstützt Kommunalwald- und Privatwaldbetriebe dabei, eigene Holzverkaufsorganisationen zu gründen. Grundsätzlich gilt für diese Umstellung der Holzvermarktung der Stichtag 1. Januar 2019. Das Umweltministerium gewährt aber Übergangsfristen.

Für Kommunen vor allem in Ost- und Nordhessen, wo es nur geringe Anteile von Körperschaftswald gibt, für Privatwaldbesitzer und für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gilt eine Übergangsfrist für die Holzvermarktung bis zum 31. Dezember 2020“. Diese, am 22. November eingegangene Mitteilung der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz war Anlass für eine gemeinsame außerordentliche Mitgliederversammlung der unmittelbar davon betroffenen Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) „Westlicher Vogelsberg“ und Grebenhain. Im vollbesetzten Innovationszentrum der Stadt Ulrichstein stellten die beiden Vorsitzenden Bürgermeister Edwin Schneider und Bernhard Ziegler zunächst die FBG`s vor.

Christian Raupach vom Hessischen Waldbesitzerverband

So hat „Westlicher Vogelsberg“ elf Forstbetriebsvereinigungen (FBV) mit 745 Waldbesitzern und 960 ha Wald, elf Städte und Gemeinden mit 5.170 ha, zwei Großprivatwald mit 663 ha, zwei Kirchen mit 56 ha und einen Gemeinschaftswald mit 45 ha. Somit insgesamt einer Summe von 6.894 ha Wald. Grebenhain gliedert sich in 22 FBV mit 921 Waldbesitzern und 1.495 ha, fünf Städte und Gemeinden 2.297 ha, ein Gemeinschaftswald 28 ha vier Kirchen 165 ha und somit einer Gesamtsumme von 3.985 ha Wald.

Martin Klüthe, Referatsleiter Kommunal- und Privatwald beim Hessischen Umweltministerium nahm zu dem Schreiben des Ministeriums Stellung und räumte ein, dass das Kleinteilige und gemischte Besitzstrukturen es erschwerten marktfähige Verkaufseinheiten zu bilden und dies werde berücksichtigt. Zudem seien hier noch rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, damit sich Kommunal- und Privatwald gemeinsam organisieren könnten.

Referatsleiter Martin Küthe vom Umweltministerium

In Regionen mit hohen Anteilen an Körperschaftswald hätten die Bemühungen zu einer selbständigen Holzvermarktung bereits begonnen. Dort seien die Strukturen günstiger, um eigenständige kommunale Holzverkaufsorganisationen zu bilden. Sofern es dort jedoch zu massiven Störungen des Holzmarktes, wie unter anderem durch Sturm Friederike, lang anhaltende Dürre oder Borkenkäferkalamität komme, könne der Holzverkauf bis zum 31. Dezember 2019 weiterhin über HessenForst erfolgen. Gemeinschaftswälder können weiterhin ihr Holz über den Landesbetrieb vermarkten. Küthe meinte abschließend: „Das ist keine Schnapsidee meines Ministeriums, sondern sind Forderungen des Bundeskartellamtes.

Christian Raupach, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Waldbesitzerverbandes forderte vom Ministerium mehr Zeit, vor allem in den Regionen mit ungünstiger Waldbesitzstruktur (Gemengelage von Kleinprivatwald und kleinen oder mittelgroßen Kommunalwäldern). Solche Strukturen habe man in Ost- und Nordhessen häufig. Die jetzt von Ministerin Hinz gegebene Fristverlängerung bis Ende 2020 werde begrüßt, reiche aber sehr wahrscheinlich nicht aus, um die notwendigen Entscheidungen herbeizuführen und die neue Holzverkaufsorganisation aufzubauen.

Das im Entwurf vorliegende Förderprogramm zum Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen müsse deutlich aufgestockt und zeitlich ausgedehnt werden: Laufzeit bis mindestens 2023, Höchstfördersumme für die Regionen in ungünstiger Waldbesitzstruktur mindesten 700.000 Euro pro Holzverkaufsorganisation. Die Mindestgröße einer förderfähigen Holzvermarktungsorganisation sei mit derzeit 10.000 Hektar viel zu groß. Diese Flächen kämen im Vogelsberg nicht zusammen, die Mindestgröße soll auf 5.000 Hektar abgesenkt werden.

Das kommunale Wirtschaftsrecht (§121 der Hessischen Gemeindeordnung) verhindere derzeit eine gemeinsame Holzvermarktung von waldbesitzenden Kommunen mit privaten Waldeigentümern in einer eigenständigen gemeinsamen Holzvermarktungsorganisation. Nur eine gemeinsame Holzvermarktung aus dem Kommunal- und Privatwald mache bei den verstreut liegenden Waldflächen im Vogelsberg Sinn und könne nur gemeinsam wirtschaftlich organisiert werden. Daher müsse der § 121 HGO schnellstens geändert werden. Forstwirtschaftliche Dienstleistungen müssten von den Beschränkungen dieses Paragraphen freigestellt werden.

Die mobilen Waldbauernschulen zur Aus- und Fortbildung der Kleinwaldbesitzer in der praktischen Waldarbeit und zur Unfallvermeidung im Wald müsse erhalten bleiben und die Schulungen dem Waldbesitzer weiterhin kostenlos angeboten werden.

Gut besucht war die Mitgliederversammlung zum Thema Holzvermarktung

Außerdem gelte es, die Geschäftsführer und Vorstände für die professionelle Führung von Forstbetriebsgemeinschaften auszubilden. In anderen Bundesländern seien die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse wesentlich weiter entwickelt. In Hessen habe die Landesregierung dieser Aufgabe bislang zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Raupach betonte abschließend: „Ich denke, das sind die wichtigsten Forderungen, die den Vogelsberg betreffen. Wir haben als Waldbesitzerverband sehr viel weitergehende Forderungen an die Parteien, die jetzt einen Koalitionsvertrag verhandeln.“

Bei der Diskussion meinte ein Waldbesitzer aus Grebenhain, das Ganze sei so abstrakt, dass man nicht durchblicke. Zudem kämen hohe Kosten auf die Mitglieder, dass man keine Erlöse mehr aus dem Holzverkauf habe. Die Folge: Waldbesitzer geben auf. Die beiden FBG Vorsitzenden zogen als Fazit: "Die Zeit rennt uns davon. Wir müssen handeln." (gr) +++


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