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Wenigstens auf diesem Weg bedenkt die Zahnarztpraxis Dr. Lomb, Meik Möller und Kollegen ihre Patienten mit guten Weihnachtswünschen, die n i c h t gegen den Datenschutz verstoßen! - Foto: privat

FULDA Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen

Verstößt eine Weihnachtskarte vom Zahnarzt gegen den Datenschutz?

18.12.18 - Der Fall, über den die Fuldaer Zeitung am vergangenen Donnerstag berichtete, hat allgemein in der Region für verständnisloses Kopfschütteln gesorgt: Da pflegt eine Zahnarztpraxis seit ewigen Zeiten den schönen Brauch, eine witzige Weihnachtskarte zu gestalten, indem sich alle Zahnärzte und Angestellte eigens für diesen Anlass verkleidet fotografieren lassen. Die Karte wird dann mit guten Wünschen an die Patienten verschickt - und kommt bei den meisten sicher sehr gut an. Doch in diesem Jahr wurde mit dieser schönen Tradition gebrochen - und das auf Empfehlung der Landeszahnärztekammer, die datenschutzrechtliche Bedenken äußerte.

Schuld ist die EU-Datenschutzgrundverordnung, denn die verlangt für solche "personalisierten Zusendungen" eine schriftliche Zustimmungserklärung der Empfänger. Doch wenn man seinen gesunden Menschenverstand bemüht, müsste es doch mit dem Teufel zugehen, wenn ein Patient sich von einer harmlosen Weihnachtskarte dazu genötigt fühlte, deswegen den Klageweg zu beschreiten.

O|N hat deshalb den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Wiesbaden kontaktiert und gefragt, ob es tatsächlich juristische Bedenken gegen den Versand solcher Karten gebe. Der zuständige Leiter des Referats Gesundheit, Herr Dr. Nils Gaebel, räumte zunächst mit der Vermutung auf, dass die erst im Mai in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung schuld an den Bedenken sei. "Die Rechtslage ist nicht neu: die Versendung von Infopost durch Ärzte und Zahnärzte ist nur mit Einwilligung möglich", erklärt er. Auf die Präzisierung, es handele sich doch nur um eine gewöhnliche Weihnachtspostkarte an die Patienten, gab er zu bedenken, ob denn jeder Patient von jedem behandelnden Arzt eine solche Karte bekommen wolle. Außerdem könnten die Ärzte die Karte für Werbezwecke missbrauchen. Doch auf Rückfrage bei der betreffenden Praxis wurde glaubwürdig versichert, man habe nicht vor "Unsere Bohrer sind die besten" oder "Wir haben den bequemsten Zahnarztstuhl" auf die Karte zu schreiben. Nachdem Herr Dr. Gaebel noch eingewandt hatte, anhand der Karte könnten Außenstehende auch erkennen, dass der Empfänger Patient in der Praxis des Absenders sei, räumte er ein, dass die Wahrscheinlichkeit in einem Bußgeldverfahren belangt zu werden eher gering ist. Auch der Hessische Datenschutzbeauftragte, Prof. Michael Ronellenfitsch, äußerte hierzu im Originalton, dass es nicht der Praxis des Hessischen Datenschutzbeauftragten entspricht, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Doch diese frohe Botschaft kommt für die Zahnarztpraxis aus der Löherstraße leider zu spät. "Uns ist natürlich bewusst, dass sehr viele genau unserer Meinung sind und im Versenden von reinen Gruß- und Dankeskarten kein Problem sehen. Aber im Endeffekt kommt es auf den einen Patienten an, der es eben anders sieht und eine Klage anstrebt. Ob diese dann berechtigt ist und Erfolg haben könnte, müsste wohl ein Richter entscheiden. Wir hätten dann wahrscheinlich gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt würde. Aber allein dieser Ärger lässt uns vor dem Versenden der Karten zurückschrecken. Das Thema Datenschutz war 2018 einfach zu heiß. In den vergangenen Jahren sind wir dieses Risiko eingegangen, aber unter den veränderten Bedingungen sind wir extrem verunsichert", erklärt Meik Möller dazu.

Eine weitere Hürde sei der Aufwand: "Leider könnten wir die Karten auch gar nicht mehr individualisieren und versenden, denn das nimmt mehrere Tage in Anspruch. Wir können nicht einfach auf das sprichwörtliche Knöpfchen drücken und fertig, sondern wir fassen natürlich Familienmitglieder zusammen und erwähnen sie in der Karte alle namentlich, außerdem müssen wir verstorbene, verzogene oder gewechselte Patienten rausfiltern usw., wir bearbeiten also für so eine Aktion über 5.000 Datensätze und generieren daraus dann ca. 1.700 Karten. Das wäre in der Kürze der Zeit nicht mehr zu schaffen."

Damit die Patienten aber nicht ganz leer ausgehen, grüßt das Praxisteam eben auf diesem Wege und wünscht frohe geruhsame Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr - möglichst ganz ohne Zahnschmerzen - und Datenschutzbedenken! Dem schließen wir uns an. (Carla Ihle-Becker)+++


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