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Es gibt eine Vielzahl an gesetzlichen Neuerungen - Symbolbild: Pixabay

FULDA Gesetzliche Neuerungen

„Auch im kommenden Jahr ändert sich für die Bürger wieder eine Menge"

18.12.18 - Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer informierte zum anstehenden Jahreswechsel über eine Vielzahl an gesetzlichen Neuerungen in einer Pressemitteilung: „Jedes Jahr ändert sich im steuerrechtlichen Bereich für die Bürgerinnen und Bürger eine Menge. Da ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Doch wer Bescheid weiß, der profitiert mitunter von den Änderungen. 2019 werden die Steuerzahler und insbesondere Familien mit Kindern steuerlich entlastet. Ein genauer Blick lohnt sich also!“

Erhöhung von Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie Änderungen beim Einkommensteuertarif

Der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum eines Steuerpflichtigen freistellt, steigt bei Alleinstehenden von 9.000 Euro um 168 Euro auf 9.168 Euro und bei gemeinsamer Veranlagung von 18.000 Euro um 336 Euro auf 18.336 Euro. Auch das Kindergeld wird ab dem 1. Juli um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Es beträgt dann (pro Kind und Monat):

für das erste Kind:                  204 Euro (bisher 194 Euro)

für das zweite Kind:                204 Euro (bisher 194 Euro)

für das dritte Kind:                  210 Euro (bisher 200 Euro)

ab dem vierten Kind:  235 Euro (bisher 225 Euro)

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt zugleich im Jahr 2019 um 192 Euro auf 7.620 Euro und das pro Kind. „Gleichzeitig werden die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs angepasst. Durch all das werden Familien und Steuerzahler für das Veranlagungsjahr 2019 um insgesamt 5,2 Milliarden Euro entlastet“, berichtete Thomas Schäfer.

Verlängerung der Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung

Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer Archivfoto: Hendrik Urbin

„Ab dem Jahr 2019 verlängert sich die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung um zwei Monate. Und dennoch bleibt in Hessen alles beim alten, denn unsere Steuerpflichtigen haben aufgrund eines besonderen Pilotprojektes schon in der Vergangenheit von den verlängerten Fristen profitiert“, erklärte der Finanzminister. Heißt konkret: "Wer seine Einkommensteuererklärung selbst ausfüllt, muss diese für das Jahr 2018 erst bis zum 31. Juli 2019 einreichen. Auch Steuerpflichtige, die einen Steuerberater beauftragen, bekommen grundsätzlich mehr Zeit. In diesen Fällen verlängert sich die Frist vom 31. Dezember des Folgejahres auf den 28. beziehungsweise 29. Februar des übernächsten Jahres." 

Neuregelungen für Händler und Dienstleister im Online-Handel

Darüber hinaus berichtete Finanzminister Schäfer: „Die steuerlichen Regeln für den Online-Handel werden sich ab Januar 2019 ändern. Dann müssen Betreiber von elektronischen Marktplätzen bestimmte Daten ihrer Händler erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes. Zudem werden die Betreiber der elektronischen Marktplätze für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen haften. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen. Händler auf solchen Internetplattformen müssen also aktiv werden: Sie benötigen eine Bescheinigung ihres örtlich zuständigen Finanzamtes über ihre umsatzsteuerliche Registrierung (entspricht der Steuernummer für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen beziehungsweise der Umsatzsteuerjahreserklärung). Die Bescheinigung wird dem Betreiber des elektronischen Marktplatzes vorgelegt. Die Bescheinigung über die steuerliche Registrierung des Händlers wird zunächst vom zuständigen Finanzamt in Papierform erteilt. Zu einem späteren Zeitpunkt ist ein elektronisches Verfahren vorgesehen."

„Das neue Gesetz geht auf eine hessische Initiative zurück. Wir haben uns sehr stark für die Neuregelungen eingesetzt. Warum? Mit dem Gesetz gegen Steuerbetrug im Onlinehandel gelingt uns ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität. Steuerbetrug beim Online-Handel geht meist auf das Konto von unehrlichen Händlern, nicht auf das des Marktplatzbetreibers. Da wir ihn aber nun in die Haftung nehmen, hat er endlich ein Interesse daran, auf seinem Marktplatz für Ordnung zu sorgen und nur noch die ehrlichen Händler zuzulassen. Ich bin mir bewusst, dass die Umsetzung und Einhaltung des Gesetzes mehr Aufwand für uns alle bringt: Den Staat, die Marktplatzbetreiber, aber auch die ehrlichen Händler. Von den neuen Regelungen profitieren aber am Ende auch alle. Nur so haben unsere ehrlichen Unternehmen gleiche Wettbewerbschancen und die Kundinnen und Kunden können sich viel sicherer sein, dass alles mit rechten Dingen zugeht.“, sagte Schäfer.

Übrigens: Auch in diesem Jahr hält die Hessische Finanzverwaltung an ihrer Tradition fest. „Die 35 Finanzämter in unserem Land wahren in den Tagen rund um die Geburt Christi den ‚Weihnachtsfrieden‘“, so Finanzminister Schäfer, der weiter sagte: „Es ist die ganz eigene Weihnachtsbotschaft unserer Verwaltung, dass wir an diesen Tagen grundsätzlich von belastenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger absehen. Wir möchten, dass die Menschen möglichst unbeschwert und frei von Sorgen das Weihnachtsfest begehen können. Wenn wir mit unserem ‚Weihnachtsfrieden‘ dazu einen kleinen Beitrag leisten können, dann freue ich mich, dann hat diese schöne hessische Tradition ihr Ziel erreicht. Allen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Familien wünsche ich in diesem Sinne besinnliche und fröhliche Weihnachtsfeiertage!“ (pm) +++


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