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KREIS HEF-ROF POLIZEIREPORT

Lautstarker Streit zwischen zwei Männern- Gefahren trotz Fahrverbot

Dieser Polizeireport beinhaltet Informationen und Meldungen der Polizeidienststellen zu Ereignissen im Bereich des Hersfeld-Rotenburg-Kreises. Die Meldungen werden den ganzen Tag über - soweit neue Infos vorliegen - ergänzt.

21.12.18 - NEUENSTEIN. Am 20.12.2018 um 12:35 Uhr fuhr ein 19-jähriger Pkw-Fahrer aus Crumbach (Groß-Gerau) die L3153 aus Richtung Rotenburg/F. kommend in Richtung Neuenstein. Bei Km 3,8 kam er auf Grund nicht angepasster Geschwindigkeit nach rechts von der Fahrbahn ab, prallte gegen die dortige Schutzplanke, überschlug sich und blieb auf dem Fahrzeugdach liegen. Am Fahrzeug entstand ein Schaden in Höhe von ca. 8.000 Euro. Der Fahrer blieb unverletzt.

Lautstarker Streit zwischen zwei Männern 

BAD HERSFELD. Ein Anwohner in der Nähe der Benno-Schilde-Halle, in der Innenstadt von Bad Hersfeld, meldete am Donnerstagabend, kurz vor 23.00 Uhr, eine lautstarke Auseinandersetzung zwischen Männern und alarmierte die Polizei. Eine Funkstreife konnte am Ort des Geschehens zwei Männer aus Bad Hersfeld antreffen und sorgte für Ruhe und Ordnung.  Grund war ein Streit der Männer wegen geringer Geldschulden. 

Fahrerflucht

NIEDERAULA. Am Mittwoch, in der Zeit von 12:00 – 16:45 Uhr, hatte eine 49-jährige Pkw-Fahrerin ihr Fahrzeug, einen roten VW Golf Plus, am rechten Fahrbahnrand in der Schulstraße ordnungsgemäß geparkt. Als sie zu ihrem Auto zurückkehrte, bemerkte sie einen Kratzer am vorderen linken Radkasten und linkem Außenspiegel. Der Spiegel wurde zudem durch den Unfall eingeklappt. Ein unbekannter Verkehrsteilnehmer hatte den Schaden verursacht und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Die Schadenhöhe beträgt ca. 1.000 Euro. Hinweise bitte an die Polizeistation Bad Hersfeld, Tel. 06621/932-0 oder im Internet unter www.polizei.hessen.de – Onlinewache.

Wohnmobil touchiert

BAD HERSFELD. Am Donnerstag, um 09:50 Uhr, hatte ein 71-jähriger Fahrer aus Niederaula sein Wohnmobil ordnungsgemäß in einer Parklücke in der Heinrich-von-Stephan-Straße eingeparkt. Ein Teil des Fahrzeughecks ragte jedoch aus der Parklücke heraus. Andere Verkehrsteilnehmer wurden dadurch jedoch nicht behindert, da es in einer Ecke des Parkplatzes stand. Eine 60-jährige Pkw-Fahrerin aus Hauneck rangierte ihr Fahrzeug aus einer Parklücke gegenüber des Wohnmobils heraus. Dabei stieß sie mit ihrem linken Fahrzeugheck an den hinteren rechten Stoßfänger des Wohnmobils. Dabei entstand ein Sachschaden von ca. 2.300 Euro. 

Gefahren trotz Fahrverbot

LISPENHAUSEN. Am Donnerstagabend wurde in der Nürnberger Straße ein Pkw angehalten und das Auto sowie der Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Dabei tellten die Polizeibeamten fest, dass gegen den 38-jährigen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen dem 05.12.18 und 04.01.19 bestand. Somit war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bestand das Fahrverbot wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit, wird nun auf den 38-jährigen eine härtere Strafe folgen. Wer sich ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer setzt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Und zwar unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis nie erworben, oder der Führerschein aufgrund eines Fahrverbots entzogen wurde. Denn während eines ein- bis dreimonatigen Fahrverbots, macht man sich des gleichen Vergehens schuldig, wie jemand, der überhaupt keine Fahrerlaubnis hat. Es droht einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. Zusätzlich kann eine Sperre verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann. Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen. Neben der Geld- oder Haftstrafe kann außerdem das Fahrzeug als "Tatwerkzeug" eingezogen werden. Übrigens: Dasselbe Strafmaß gilt auch für den Halter des Fahrzeugs, wenn er weiß, dass die Person, die er mit seinem Auto fahren lässt, keine Fahrerlaubnis besitzt. +++


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