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Die alltägliche Lärmbelastung der Ludwigsauer Bürger durch die Bahn..... - Fotos: Gerhard Manns

LUDWIGSAU Bahnlärm

Stille Nacht…aber nicht für die Anwohner der Bahnstrecke Fulda-Bebra

22.12.18 - Während in Weihnachtsliedern die Stille besungen wird, müssen die Anlieger der Bahnstrecke Fulda - Bebra - Göttingen rund um die Uhr Lärmspitzen bis zu 100 dB/A ertragen, gleichlaut wie ein startendes Verkehrsflugzeug. Nicht nur im Rheintal, sondern auch im Fuldatal warten die Bürger auf Schallschutz, der trotz anderer Versprechungen des Bundes den Bürgern weiter vorenthalten wird, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung.

...und die vielbefahrene B 27, wie auf dem Foto der Ortsbereich in Friedlos ...

Mit ihrer Initiative wollen die Mitglieder auf die eklatanten Probleme mit einem Augenwinkern hinweisen. Die CD stellt somit eine lautstarke Erinnerung für die Abgeordneten des Bundes wie des Landes dar, nunmehr umgehend die Versprechungen hinsichtlich Lärmschutz Realität werden zu lassen. Die Realität kann nicht leise oder abgestellt werden, 24 Stunden am Tage sind die Anlieger dem gesundheitsschädigendem Lärm ausgesetzt. Jetzt werden Taten eingefordert, so der stellvertretende Vorsitzende Thomas Baumann. Auch der Konzernbeauftragte der Deutschen Bahn hat Weihnachtspost vom Verein erhalten.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht die bestehende Problematik:

Ein Mensch wacht nicht von Durchschnittslärmpegeln auf, sondern ggf. kurzzeitige Lärmspitzen sorgen für eine stetige Unterbrechung des Tiefschlafs. Während beim Fluglärm die Spitzenlärmbelastungen zur Beurteilung herangezogen wird, rechnet die Bahn immer noch mit Durchschnittswerten. Die Mittellungspegel bei beiden Lärmquellen sind jedoch deckungsgleich.  Die vorgebrachte Kritik ist auch durch vielfältige wissenschaftliche Gutachten bestätigt.Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass die zum 1.1.2018 überarbeiteten DIN Regeln bei Bestimmung der notwendigen Schalldämmmaße den gerade erst vom Gesetzgeber abgeschafften sogenannten Schienenbonus von 5 dB(A) allein für den Schienenverkehr wieder einführen.

Dieses wird auch vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages kritisiert. Auch bei der Neuplanung von Bahnstrecken sollen für bereits laufende Planungsverfahren die alten Lärmgrenzwerte in einer Übergangszeit, die danach auch Jahrzehnte dauern kann, weiterhin angewandt werden. Hiergegen ist nunmehr Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Dieser kommt  auch nach Ansicht des Vereins Bündnis gegen Bahnlärm eine grundsätzliche Bedeutung zu, insbesondere auch im Rahmen der Trassenplanung Neubaustrecke / Ausbaustrecke Fulda - Gerstungen - Erfurt. Die beiden Fotos zeigen den alltäglichen Verkehr auf der Bahnstrecke und der B 27 in Ludwigsau-Friedlos. (PM/Thomas Baumann) +++


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