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Vorsicht beim Silvester-Feuerwerk - Foto: Stadt Fulda

FULDA Vorsicht beim Silvester-Feuerwerk

Abbrennen an historischen Gebäuden, Kirchen und Krankenhäusern verboten

31.12.18 - Der Jahreswechsel ist mit vielen Traditionen verbunden. Hierzu gehört für viele Menschen auch das Silvesterfeuerwerk. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen aber auch Fachwerkhäusern ist ausnahmslos verboten. In der Fuldaer Altstadt gilt ein generelles Feuerwerksverbot.

Durch nicht sachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörper während des Silvesterfeuerwerks und fehlende Sicherheitsabstände kommt es bedauerlicherweise alljährlich zu großen Schäden. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Als Sicherheitsabstand wird durch den Gesetzgeber eine Zone von acht Metern um die genannten Gebäude definiert. 

Für Fulda, das durch seine Altstadt mit engen Gassen und vielen Fachwerkhäusern geprägt ist, bedeutet dies ein absolutes Feuerwerksverbot im gesamten Altstadtbereich. Dort kann aufgrund der engen Straßen und Gassen der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von acht Meter zu den Fachwerkhäusern nicht eingehalten werden. Auch an allen Stellen außerhalb der Altstadt, an denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Wie in den Vorjahren ist auch auf dem Domplatz das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken nicht gestattet.

Notwendig sind diese strikten Regelungen, da Feuerwerkskörper aufgrund ihrer Brenndauer und der Tatsache, dass sie Temperaturen von bis zu 2000 Grad erreichen können, sehr leicht Brände auslösen können, wenn sie zum Beispiel durch lose Ziegeln oder Dachluken in Gebäude geraten.

Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda weist darüber hinaus darauf hin, dass alle Veröffentlichungen der zuständigen Fachbehörden, der Regierungspräsidien wie auch die allgemeinen Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Hinweise der Hersteller auf den Verpackungen zu beachten sind. Verstöße gegen die Sprengstoffverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Gleichzeitig bittet das Ordnungsamt, abgebrannte Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen, in einigen Bereichen der Innenstadt, wo das Abbrennen nicht verboten ist, werden zu diesem Zweck zusätzliche Mülleimer aufgestellt. (pm) +++


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