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FULDA Brückentage richtig nutzen

Das ändert sich 2019: Mehr Kindergeld, Verpackungsgesetz und Fahrverbote

31.12.18 - Geringere Telefonkosten, neue Geldscheine oder höhere Renten - auch das Jahr 2019 hält wieder viele Änderungen für die Verbraucher bereit. Es gibt aber auch wieder viele gute Möglichkeiten die Brückentage zu nutzen. Unser Überblick zeigt, worauf Sie sich im neuen Jahr einstellen sollten:

Verkehr und Umwelt

- Ab 1.Februar gilt voraussichtlich ein Fahrverbot für Diesel-Autos mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter in Frankfurt. Das Fahrverbot gilt auch für Benziner mit Euro 1 und Euro 2. Ab 1. September 2019 wird das Diesel-Fahrverbot in der Umweltzone auf Fahrzeuge der Euro-5-Norm ausgedehnt.
- Ab 1. Januar tritt ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Ziel ist es, Mehrwegverpackungen besser zu kennzeichnen und die Wiederverwertung zu steigern

Steuern und Finanzen

- Ab dem 28. Mai 2019 wird es wieder neue Geldscheine geben. Dann gibt die Europäische Zentralbank (EZB) die neuen 100-und 200-Euro Scheine heraus. Diese sollen kleiner und sicherer als ihre Vorgänger sein.
- Der Grundfreibetrag wird angehoben: Für Ledige auf 9.168 Euro und Verheiratete auf 18.336 Euro. Bis zu diesem Wert bleibt das Einkommen steuerfrei. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt zugleich im Jahr 2019 um 192 Euro auf 7.620 Euro und das pro Kind.
-  Wer die Steuererklärung selbst macht, hat künftig bis 31. Juli Zeit, diese einzureichen. Wenn sie von einem Steuerberater gemacht wird, ist sogar bis 29. Februar 2020 Zeit. 
- Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar auf 9,19 Euro.
- Ab 1. Juli gibt es monatlich zehn Euro mehr Kindergeld.

Rente und Versicherung

- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt zum neuen Jahr von 4.425 auf 4.537,5 Euro im Monat.
- Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze auf 6.700 Euro
- Ab 1. Juli sollen die Renten um 3,18 Prozent steigen
- Die Mitglieder der gesetztlichen Krankenkassen werden entlastet: Die Arbeitgeber müssen wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zaheln

Arbeit und Freizeit

-Wer aus Deutschland ins EU-Ausland anruft, zahlt im nächsten Jahr weniger. Anrufe in ein EU-Land nur noch maximal 19 Cent pro Minute und SMS-Nachrichten maximal 6 Cent kosten.
- Ab Januar haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf befristete Teilzeit. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Dies gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

- Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister ab Januar auch die Option "divers" für intersexuelle Menschen möglich.
- In der Altenpflege sollen 13.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden

Außerdem gibt es im neuen Jahr wieder einige gute Möglichkeiten, die Brückentage zwischen den Feiertagen zu nutzen. Beispiel: Nach dem Osterwochenende bis zum 1. Mai. Aus sechs Urlaubstagen können so 13 freie Tage werden. Zusätzlich fällt weder der 1. Mai noch der Tag der Einheit oder die Weihnachtstage auf ein Wochenende. (Moritz Pappert) +++


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