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- Symbolbild: Pixabay

HÜNFELD Anlieger werden informiert

Keine Straßenbeiträge: Pflicht zur Zahlung endet rückwirkend zum 7. Juni 2018

22.01.19 - Anlieger betroffener Straßen in Hünfeld, für die entgegen der Ankündigung bei Anliegerversammlungen jetzt keine Straßenbeiträge erhoben werden, werden gegenwärtig durch die Stadtverwaltung per E-Mail oder schriftlich informiert, dass sie keine Zahlungen zu leisten haben. Wie Bürgermeister Stefan Schwenk dazu mitteilt, hatte die Stadtverordnetenversammlung mit einer Gegenstimme am 20. Dezember 2018 beschlossen, die bisherige Straßenbeitragssatzung aufzuheben.

In den Genuss dieser Neuregelung kommen auch Anlieger von Straßen, deren Ausbau bis zu diesem Zeitpunkt beitragsrechtlich noch nicht abgeschlossen war - entweder baulich oder noch nicht abrechenbar. Dies betrifft nach Angaben des Bürgermeisters eine ganze Reihe von Straßen, deren Ausbau bereits vor der Neuregelung begonnen hatte. In den Anliegerversammlungen im Vorfeld der Bauarbeiten waren den Grundstückseigentümern bereits voraussichtliche Kosten genannt worden, damit sie sich auf die Beitragserhebung einstellen konnten. Straßenbeiträge wurden nach geltender Rechtslage auf der Grundlage der Straßenbeitragssatzung nicht nur für Gemeindestraßen selbst, sondern auch für Gehwege und städtische Anlagen entlang von Kreis- und Landesstraßen erhoben.

Bürgermeister Stefan Schwenk Archivbild: O|N

Zum 7. Juni 2018 hatte der Gesetzgeber in Hessen allerdings die Rechtsgrundlagen im kommunalen Abgabengesetz und in der Gemeindeordnung so geändert, dass jetzt eine Aufhebung dieser Satzung möglich wurde. Nach intensiven Beratungen der städtischen Gremien hatte die Stadtverordnetenversammlung schließlich am 20. Dezember die Aufhebung der bisherigen Straßenbeitragssatzung beschlossen, nach der Anlieger für die Erneuerung, den Um- und Ausbau von Gemeindestraßen und Gehweganlagen zu Beiträgen herangezogen werden mussten. Dies bedeutet, dass Grundstückseigentümer in Straßen, die zu diesem Zeitpunkt  technisch noch nicht fertiggestellt waren oder in Straßen, bei denen die Beitragspflicht und damit die Abrechnungsmöglichkeit erst nach dem 7. Juni 2018 entstanden ist, Straßenbeiträge nicht mehr zahlen müssen.

Sollten Grundstückseigentümer seit der ersten Anliegerinformation ihr Grundstück veräußert haben, werden sie gebeten, diese Informationen auch an ihre Rechtsnachfolger weiterzugeben. Die Stadt könne diese Informationen auch unmittelbar weitergeben, wenn die Grundstückseigentümer die Verwaltung über den Eigentümerwechsel in Kenntnis setze, heißt es abschließend in der Mitteilung der Stadt.

Die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung betrifft ausdrücklich nicht die nach wie vor nach dem Baugesetzbuch gesetzlich vorgeschriebene Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden vorrangig in Neubaugebieten für die erstmalige Herstellung von Straßen erhoben und werden in städtischen Neubaugebieten in der Regel über die Grundstückskaufverträge gezahlt. Eine Erhebungspflicht kann allerdings auch dann bestehen, wenn es sich zum Beispiel um den Ausbau eines bisher schon vorhandenen Wirtschaftsweges zu einer Erschließungsstraße handelt. Seitens der Stadt Hünfeld werden Anlieger im Vorfeld solcher Straßenbaumaßnahmen weiterhin über eine bestehende Erschließungsbeitragsverpflichtung informiert. (pm) +++


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