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Das Kurpark Kurhaus in Bad Hersfeld - Foto: Meik Ebert

BAD HERSFELD Ab 1. April

Kurbeiträge sollen geändert werden - Auch für eine Übernachtung zahlen

24.01.19 - Bei den Beratungen über den diesjährigen Haushalt hatten die Stadtverordneten im Dezember unter anderem auch die Einnahmeerwartung für die städtischen Kurbeiträge um 25.000 Euro auf 305.000 Euro erhöht. Einen Vorschlag, wie dies Ziel zu erreichen ist, hat jetzt der Magistrat der Kreisstadt als Empfehlung an die Stadtverordneten ausgearbeitet, die darüber am 7. Februar auf ihrer ersten Sitzung 2019 entscheiden.

Derzeit ist die erste Nacht für alle Kurbeitragspflichtigen (das sind Privatreisende und Patienten in Rehabilitationseinrichtungen) grundsätzlich von der Kurtaxe befreit. Diese Regelung soll zukünftig wegfallen, das heißt, auch Gäste, Touristen und Urlauber, die nur für eine Nacht in Bad Hersfeld Wohnung nehmen, müssen dann den Kurbeitrag bezahlen. Außerdem sollen zukünftig Personen schon ab 16 Jahren kurbeitragspflichtig sein.

Der Höhe des Kurbeitragssatz von 2,20 Euro pro Gast und Nacht bleibt hingegen bestehen, da eine Erhöhung vor allem die Gäste aus Reha-Kliniken belasten würde. Die Regelungen sollen zum 1. April 2019 in Kraft treten. Die Einnahmen aus den Kurbeiträgen werden seit diesem Jahr wieder direkt in den städtischen Haushalt fließen, da der Kurbetrieb nicht mehr eine eigene Rechtsform hat, sondern in die Stadtverwaltung integriert wurde.

Felix Wimhöfer, Leiter der Kurverwaltung, erläutert die Situation: „Der Kurbeitrag ist eine Finanzierungsbeteiligung der Touristen und Gäste für die die Kureinrichtungen, touristischen Angebote und städtischen Einrichtungen, die sie vor Ort nutzen können. Das ist auch durchaus angemessen und wird in vielen Städten Deutschlands über Kurbeiträge oder gesonderte Tourismusabgaben umgesetzt.“

Gegenüber den rund 300.000 Euro Kurbeiträgen erfordern nämlich die tatsächlichen Betriebs-, Unterhaltungs- und Infrastrukturkosten für touristische, kulturelle und Freizeit-Angebote in Bad Hersfeld deutlich höhere Beträge - in Millionenhöhe. „Das hat eine vergleichende Kurorteprüfung des Hessischen Landesrechnungshof schon im Jahr 2015 deutlich herausgestellt.“ so Wimhöfer abschließend. (pm) +++


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