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Die Angeklagte und ihr Verteidiger vor dem Hanauer Landgericht - Fotos: O|N

HANAU / STEINAU a.d.Str. Kontroverse Plädoyers

Kettensägen-Prozess: Lebenslang wegen Mord oder Freispruch wegen Notwehr?

30.01.19 - Zwei höchst unterschiedliche Einschätzungen des Falls offenbaren sich in den Forderungen von Staatsanwalt und Verteidiger im so genannten Kettensägen-Prozess vor dem Hanauer Landgericht. Am Dienstag plädierte zunächst Staatsanwalt Dominik Mies über eine Stunde lang auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für die Angeklagte. Die 35-Jährige war zunächst wegen Totschlags angeklagt gewesen, hatte sich im Verlauf der Beweisaufnahme aber mehrfach in Widersprüche verwickelt.

Angeblich habe das Opfer, ihr 47-jähriger Lebensgefährte sie nach dem Konsum von Drogen angegriffen und gewürgt, wogegen sie sich mit 31 Messerstichen gewehrt habe, sagte sie vor Gericht aus. Den Leichnam hatte sie mit einer Kettensäge in der gemeinsamen Wohnung in Steinau an der Straße (Main-Kinzig-Kreis) zerteilt und anschließend in Mülltüten verpackt. An ihrer Version des Tatablaufs hatten sich aber erhebliche Zweifel manifestiert. Der Staatsanwalt geht - den Ausführungen der gerichtsmedizinischen Sachverständigen folgend - mittlerweile davon aus, dass die Angeklagte auf das schlafende Opfer eingestochen hat. Wegen der Arg- und Wehrlosigkeit des 47-Jährigen im Schlaf sei Heimtücke gegeben, was als Mordmerkmal gewertet wird.

Staatsanwalt Dominik Mies fordert eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes ...

Mies hatte während seines Plädoyers auch die mehrfachen widersprüchlichen Aussagen der Angeklagten aufgelistet. Eine verminderte Schuldfähigkeit durch eine früher attestierte Borderline-Erkrankung der 35-Jährigen sieht der Staatsanwalt als nicht gegeben an, erklärte er auf Anfrage von OSTHESSEN|NEWS.

Ganz anders bewertet der Verteidiger der Frau ihre Tat: sie habe in Notwehr gehandelt und sei deshalb freizusprechen, plädierte er vor dem Landgericht. Sollte das Gericht die Notwehrversion verwerfen und seiner Forderung nicht nachkommen, plädierte er auf Totschlag, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Damit verbunden lautete das von ihm in diesem Fall geforderte Strafmaß auf nicht über sechs Jahre. 

Viele Medienvertreter verfolgen den spektakulären Prozess

Die Angeklagte hatte selbst die Polizei über die in ihrem Bad gelagerten Leichenteile informiert und die Messerstiche auch zugegeben, eine Tötungsabsicht allerdings bestritten und sich auf Notwehr berufen. Die Beweisaufnahme ist nach den beiden Plädoyers geschlossen. Das Urteil soll am kommenden Donnerstag, 31. Januar 2019 um 14 Uhr verkündet werden. (Carla Ihle-Becker)+++


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