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Stolz auf die Leistungen ihrer Mitarbeiter (v.li.): Die Pflegedienstleitungen der häuslichen Krankenpflege des Klinikums Kerstin Göppel, Helma Schuster und Heike Pfromm. - Foto: Klinikum HEF-ROF

BAD HERSFELD Firmen-News

"Prüfnote 1": Häusliche Krankenpflege des Klinikums erneut Spitze

30.01.19 - Hervorragende Leistungen sind den Pflegekräften der häuslichen Krankenpflege des Bad Hersfelder Klinikums vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bescheinigt worden. Nach einer Regelprüfung, die jährlich stattfindet, gab es in der Abschlussbewertung für die häusliche Krankenpflege am Klinikum die Note „Sehr gut“.

Bewertet wurden die pflegerischen Leistungen, die Durchführung der ärztlich verordneten Leistungen, die Organisation des Pflegedienstes und die Zufriedenheit der  Kunden. „Dieses gute Ergebnis konnte nur durch den engagierten Einsatz jedes einzelnen Teammitgliedes erreicht werden“, freut sich Pflegedienstleiterin Helma Schuster.

Das breite Spektrum der pflegerischen Versorgung, die durch den klinikeigenen Pflegedienst hervorragend abgedeckt wird, freut auch den Pflegedirektor Marcus Ries: „Die umfassende Qualität der Versorgung wird uns ein um das andere Mal durch den MDK bestätigt. Das ist ein Grund für uns, diesen Weg weiter zu beschreiten.“ Und mit dem Blick auf die gut 80 Mitarbeiter der häuslichen Pflege fügt er hinzu „Ich gratuliere herzlich, dies ist für jeden Mitarbeiter ein Einser-Zeugnis seiner sehr guten Patientenversorgung im ambulanten  Bereich unserer Pflege.“

Hintergrund

Um eine einheitliche Bewertung der Pflegequalität sicherzustellen, wurde ein Bewertungssystem ähnlich dem der Schulnoten eingeführt. Dabei können die Noten sehr gut (1,0) bis mangelhaft (5,0) vergeben werden. Bundesweit liegt die durchschnittliche Gesamtnote sowohl für stationäre Einrichtungen als auch für ambulante Dienste bei 1,2. In dem monatlich erscheinenden Newsletter der DCS können außerdem die Statistiken der letzten sieben Jahre eingesehen werden, inklusive Zwischennoten für die einzelnen Bereiche sowie einem direkten Vergleich der Bundesländer.

Die Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie ist inhaltlich in verschiedene Bereiche eingeteilt. Es werden sowohl Teilnoten als auch eine Gesamtbewertung erstellt. (pm) +++


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