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FULDA 23-Jähriger angeklagt

Massive Messerattacke gegen den Vater - Opfer will nicht aussagen

08.02.19 - Ab dem heutigen Donnerstag steht ein 23-Jähriger aus Nüsttal wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Fuldaer Landgericht. Der Angeklagte ist der Sohn des Opfers, dem er vorwirft, seine Familie finanziell ruiniert zu haben. In der Nacht vom 3. März vergangenen Jahres soll er sich deshalb entschlossen haben, den Vater dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Ziemlich angetrunken fuhr er in den frühen Morgenstunden zu dessen Wohnung in Gersfeld und läutete Sturm. Als der Vater die Tür öffnete, soll der Angeklagte sofort mit den Fäusten auf sein arglos und völlig überrumpeltes Opfer eingeschlagen und mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 15 cm achtmal auf ihn eingestochen haben. Der Vater erlitt schwere Verletzungen, unter anderem eine Perforierung der Lunge.

Der Angeklagte und sein Verteidiger Hans Jürgen Hauschild Fotos: Moritz Pappert

Der Staatsanwalt wirft dem 23-Jährigen vor, mit seiner heimtückischen Attacke den Tod seines Vaters zumindest billigend in Kauf genommen zu haben und wertet sie deshalb als versuchten Mord. Beim Prozessauftakt erklärte Richter Josef Richter, dass der Vater des Angeklagten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache und deshalb nicht vor Gericht erscheinen wolle. Er habe erklärt, er wolle 'mit dieser Sache' nichts mehr zu tun haben und sei nicht an einer Bestrafung seines Sohnes interessiert, ihm müsse vielmehr geholfen werden. "Als Opfer dieser abscheulichen Straftat sind wir traumatisiert und sehen uns nicht in der Lage, vor Gericht auszusagen", erklärte er dem Richter. Auch die Aussage des Vaters bei der Polizei dürfe nicht verwertet werden.

Der 23-Jährige, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, wollte beim Prozessauftakt noch nichts außer seinen Personalien angeben, ließ aber durch seinen Anwalt Hans Jürgen Hauschild ausrichten, dass er sich erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Sache äußern wolle. Verlesen wurden dann vier Vorstrafen des 23-Jährigen, die jeweils mit Geldstrafen geahndet worden waren, darunter Körperverletzung, Beleidigung und Verkehrsgefährung  - jeweils alkoholisiert begangen.

Freundin sagt über Alkoholkonsum aus

Am Donnerstagmorgen wurde auch die Zeugin Lara M. (18), eine Freundin des Angeklagten, vernommen. Diese war in der Tatnacht gemeinsam mit dem 23-Jährigen auf einem Fest im Dorfgemeinschaftshaus in Nüsttal gewesen. Laut ihren Aussagen waren beide stark alkoholisiert, als sie gegen zwei Uhr zusammen nach Hause gingen. An einer Kreuzung, wenige hundert Meter, vom DGH entfernt, trennten sich ihre Wege. Über das Verhältnis des Angeklagten zu dessen Vater wusste die Zeugin angeblich nichts. Lediglich, dass es Streitigkeiten wegen einer gefälschten Unterschrift und den daraus entstandenen Schulden gegeben habe.

Der Prozess, für den fünf Verhandlungstage anberaumt wurden, wird am 1. März 2019 fortgesetzt. Es sind 19 Zeugen und drei Sachverständige geladen.(Moritz Pappert/ Carla Ihle-Becker)+++

Richter Josef Richter (Mitte) hat den Vorsitz


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