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Beim Sprung von diesem Turm kam Sina E. im Sommer 2015 ums Leben. - Archivfotos: O|N

SCHOTTEN / GIEßEN Dritter Prozesstag

Wer ist für den tödlichen Sturz der 12-jährigen Sina E. verantwortlich?

20.02.19 - Der tödliche Sturz auf dem Hoherodskopf beschäftigt weiter das Landgericht Gießen. Am Dienstagmorgen ging der Prozess gegen die zwei Betreiber weiter. Zeugen wurden vernommen, unter anderem der beauftragte Gerüstbauer, der ermittelnde Polizist, Beamte vom Regierungspräsidium und die Bürgermeisterin der Stadt Schotten. Doch trotz der Zeugenaussagen ist der Fall weiter ungeklärt: Wer ist für den tödlichen Sturz der 12-jährigen Sina E. verantwortlich?

Die beiden Betreiber sitzen auf der Anklagebank.

Zeuge A., Angestellter beim Regierungspräsidium, wurde einen Tag nach dem Unglück zur Unfallstelle alarmiert. "Ich war erstaunt über die Umgebungsbedingungen", so der Zeuge. "Die Attraktion war reingequetscht in die Umgebung, Basaltsteine lagen herum." Beim Eintreffen von A. war das Luftkissen bereits zusammengefaltet, dennoch nahm er die Sicherheitsermittlungen auf und schaute sich alles genau an - dabei stellte er Mängel fest. Beispielsweise sei die Kabeltrommel defekt gewesen, "diese hätte so nicht eingesetzt werden dürfen". Auch Zeuge R., technischer Angestellter des RP, wurde noch am Unfalltag zur Unglücksstelle alarmiert und stellte fest: "Die Gerüstflächen waren uneben, die Elemente haben unterschiedlich nachgegeben." Die Absprungfläche soll außerdem eine Stolperfalle gewesen sein, da die Flächen uneben gewesen sein sollen. Die Ermittler sind sich aber einig: "Von produktsicherheitstechnischer Sicht gab es aber nichts zu beanstanden." Auch der Statiker, der ebenfalls aussagte, bestätigte, dass der Standardsicherheitsnachweis des Gerüstes den Anforderungen entsprach.

"Habe das Gerüst kostenlos gestellt"

Die beiden Angeklagten H. und D. hatten einen befreundeten Gerüstbauer damit beauftragt, den Turm für das Luftkissen zu bauen. Etwa 2.000 Euro habe diese Anfertigung gekostet, "ich kenne den Angeklagten H., deshalb habe ich das Gerüst kostenlos gestellt", so Zeuge H. vor Gericht. Als Dankeschön durfte die Firma dafür einen Betriebsausflug in den Kletterpark machen, den die beiden Angeklagten ebenfalls auf dem Hoherodskopf betreiben. 

Die Frage, die das Gericht beschäftigte, war vor allem, ob es für das Gerüst eine extra Baugenehmigung geben müsse. "Ich mache das seit über 40 Jahren und habe noch nie eine Baugenehmigung für ein Gerüst beantragt", so der Geschäftsführer der Gerüstfirma. Auch Schottens Bürgermeisterin berichtete, dass die beiden Angeklagten bereits in der ersten Anfrage-Mail mitgeteilt hatten, dass die Anlage baugenehmigungsfrei sei. Die Bürgermeisterin stufte die Anlage als "fliegenden Bau" ein. Doch noch ist nicht genau geklärt, ob die Attraktion als normales Gerüst oder auch als Sprungturm eingestuft werden kann. "Wenn die Anlage ein fliegender Bau ist, darf dieser nämlich ohne Baugenehmigung nicht höher als fünf Meter sein", so der Richter.

Der Sturz

Die 12-jährige Sina sprang jedoch von einer sieben-Meter-Plattform. Laut Angaben einiger Zeugen soll Sina am 31. August 2015 beim zweiten Sprunganlauf gestürzt sein. Aus Angst habe sie sich am Geländer festgehalten und geriet so in eine Schieflage und fiel auf die Umrandung des Sprungkissens. Der Aufprall war so stark, dass sie dadurch noch einmal aufgeprallt ist - wogmöglich gegen einen umliegenden Felsen. Dabei zog sie sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu, am Unglücksort war sie nicht mehr ansprechbar. Polizist P. war an dem Unglückstag mit den Ermittlungen vor Ort beauftragt. Auf dem Rasen, dort wo Sina nach dem Sturz aufkam, und am Erdnagel habe er Blutspuren gefunden. Einen Monat nach dem Sturz erlag das Mädchen ihren schweren Verletzungen im Krankenhaus.

Am kommenden Dienstag wird der Prozess fortgeführt. Wahrscheinlich ist, dass dann schon die Plädoyers gehalten werden und womöglich auch das Urteil gefällt wird. Den beiden Angeklagten droht bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe. (Luisa Diegel) +++


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