Archiv
- Symbolbild

BAD HERSFELD Urteil gesprochen

Nach Frontal-Crash: Todesfahrer muss für zweieinhalb Jahre hinter Gitter

18.04.19 - Für zweieinhalb Jahre hinter Gitter muss ein 30 Jahre alter Mann aus Euskirchen, der am 3. Februar 2018 im berauschten Zustand einen tödlichen Verkehrsunfall in Rotenburg an der Fulda verursacht hatte. Wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, falscher Verdächtigung sowie Widerstand und tätlichen Angriffs gegen Polizeibeamte musste sich der Rheinländer vor dem Bad Hersfelder Amtsgericht verantworten.

In seiner Urteilsverkündung folgte Strafrichter Elmar Schnelle dem Strafantrag von Staatsanwältin Dr. Christine Seban. Zudem muss der Todesfahrer seinen Führerschein für die Dauer von zwei Jahren abgeben. Das Urteil divergierte mit der Sichtweise der Verteidigung: Professor Dr. Ulrich Sommer hatte einen Freispruch wegen Zweifeln an der Täterschaft gefordert.

Hintergrund: Bei dem schweren Verkehrsunfall war eine 49-jährige Frau aus dem Landkreis Fulda ums Leben gekommen. Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit hatte der damals 29-jährige Rheinländer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und war innerhalb einer 30er-Zone frontal in das ihm entgegenkommende Auto der Frau geprallt. Mit annähernd zwei Promille saß der alkoholisierte Angeklagte damals hinterm Steuer. +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön