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Die Landessynode verabschiedete das Kirchengesetz über die Errichtung der Kirchenkreise Hersfeld-Rotenburg, Hofgeismar-Wolfhagen, Kinzigtal, SchwalmEder und Werra-Meißner. - Symbolfoto: Pixabay

REGION Hersfeld-Rotenburg und Kinzigtal neu

Landessynode schließt Fusionsprozess auf Kirchenkreisebene ab

13.05.19 - Der Strukturreformprozess der Kirchenkreise in der Evangelischen Kirche von KurhessenWaldeck ist vollzogen: Die Landessynode verabschiedete das Kirchengesetz über die Errichtung der Kirchenkreise Hersfeld-Rotenburg, Hofgeismar-Wolfhagen, Kinzigtal, SchwalmEder und Werra-Meißner.

Zum 1. Januar 2020 vereinigen sich nun die Kirchenkreise Hersfeld und Rotenburg zum Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg, die Kirchenkreise Hofgeismar und Wolfhagen zum Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen, die Kirchenkreise Gelnhausen und Schlüchtern zum Kirchenkreis Kinzigtal, die Kirchenkreise Fritzlar-Homberg, Melsungen und Ziegenhain zum Kirchenkreis Schwalm-Eder sowie die Kirchenkreise Eschwege und Witzenhausen zum Kirchenkreis Werra-Meißner. In dem Kirchengesetz wird geregelt, dass die vereinigten Kirchenkreise Rechtsnachfolger der bisherigen Kirchenkreise sind. Dazu gehört der Übergang des Vermögens, aber auch der Arbeitsverhältnisse. Mit dieser Fusion wird sich insgesamt die Anzahl der Kirchenkreise von 28 (im Jahr 2004) auf 14 (im Jahr 2020) reduziert haben.

Hintergrund:

Im Jahr 2009 wurden durch den Rat der Landeskirche Kriterien für die Umstrukturierung aufgestellt, die den Kirchenkreisen als Orientierung dienen sollten. Demnach sollten die künftigen Kirchenkreise eine bestimmte Anzahl von Pfarrstellen aufweisen (mindestens 25, maximal 40) und die Grenzen der Landkreise und der Kommunen berücksichtigen. Der Verantwortungsbereich der Kirchenkreisämter sollte sich auf maximal zwei Kirchenkreise beschränken und nach Möglichkeit mit dem Verantwortungsbereich einer Landkreisverwaltung deckungsgleich sein.

Den Kirchenkreisen wurde bis 2015 Zeit gegeben, selbstständig und freiwillig die Strukturveränderungen in ihrem Bereich herbeizuführen. Dieser Ratsbeschluss wurde 2015 durch die Landessynode bestätigt. Es wurde bekräftigt, dass der Frühjahrssynode 2017 durch das Landeskirchenamt Verfahrensvorschläge für noch nicht abgeschlossene Veränderungsprozesse vorgelegt werden sollten. (pm) +++


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