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Ein schrecklicher Unfall mit Todesfolge hatte sich hier am 13.12.2017 ereignet. - Archivbilder O|N

FULDA Eine Sekunde Unachtsamkeit?

Tödlicher Unfall vor Gericht: Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung

28.06.19 - Auch nach der mehrstündigen Verhandlung am Donnerstag vor dem Amtsgericht Fulda blieb unklar, was genau zu einem dramatischen Unfall im Dezember 2017 geführt hat. Der Angeklagte, ein damals 26-jähriger angehender Lehrer aus Fulda, war mit seinem VW Golf auf der B 254 in Richtung Fulda unterwegs gewesen. Als er in einer langgezogenen Rechtskurve in Höhe Bimbach ansetzte, einen vor ihm fahrenden Holztransporter zu überholen, geriet er auf die Gegenfahrbahn und prallte frontal auf den Pkw einer entgegenkommenden Fahrerin aus Schlitz. Die 45-jährige Frau erlitt durch den Aufprall tödliche Verletzungen und verstarb noch an der Unfallstelle. Auch ihr auf dem Beifahrersitz mitfahrender 11-jähriger Sohn wurde schwer verletzt und leidet bis heute an den Folgen des traumatischen Unfalls.

Auch der Angeklagte erlitt durch den Crash schwere Verletzungen und erwachte erst eine Woche danach aus dem künstlichen Koma. Wie er heute vor Gericht versicherte, hat er keinerlei Erinnerung mehr an die verhängnisvolle Fahrt. Er war an diesem Tag zum Mittagessen bei seinen Eltern in Lauterbach-Reuters gewesen und auf der Heimfahrt. Nachweislich hatte er weder Drogen noch Alkohol konsumiert und war auch nicht in Eile gewesen. Der Mutmaßung, er könne durch die Nutzung seines Smartphones während der Fahrt abgelenkt gewesen sein, widersprach er vor Gericht. Er habe bei Beginn der Fahrt ein Hörbuch auf seinem Handy angestellt und dies dann auch nicht mehr angefasst. Zwar hatte er die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 100 km/h laut Berechnungen des Sachverständigen beim Überholen überschritten, doch die gefahrenen 120 km/h seien nicht als ursächlich dafür anzusehen, dass er in den Gegenverkehr geraten war.

Toter Fuchs und mysteriöses Kennzeichen

Der als Zeuge geladene Fahrer des Holztransporters konnte vor Gericht auch nichts Wesentliches zur Aufklärung der Unfallursache beitragen: Er habe zwar gesehen, dass der Golf beim Überholen plötzlich in gerader Linie nach links auf die Gegenfahrbahn kam, konnte aber keinen Grund dafür erkennen. Ein am Unfallort gefundenen toter Fuchs, der neben einem Autokennzeichen lag, das aber keinem der beteiligten Fahrzeuge gehörte, gab in der Verhandlung Rätsel auf. Da das Tier äußerlich unverletzt und noch nicht lange tot war, wäre ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Fahrfehler des Angeklagten denkbar, dies ließ sich aber nicht verifizieren.

Welche schlimmen Folgen der Tod seiner Mutter für den elfjährigen Sohn gehabt hatte, schilderte der getrennt lebende Vater des Jungen. Für ihn hättten sich außer den physischen und vor allem psychischen Verletzungen seine gesamten Lebensumstände verändert. Der Vater hatte den Halbwaisen nach dem Unfall zu sich genommen, er habe so sein soziales Umfeld verloren, die Schule wechseln müssen und sei seither sehr verschlossen und in sich gekehrt. 

Richter Jan Hofmann verurteilte den Unglücksfahrer schließlich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro. Für den Angeklagten hätten sowohl seine sichtbare Reue und Bitte um Entschuldigung als auch die Tatsache gesprochen, dass er nicht vorbestraft ist und bisher keinerlei Verkehrsverstöße begangen habe. Da ihm keine Sorgfaltsverstöße wie Handynutzung, Trunkenheit oder unangemessene Geschwindigkeitsübertretung nachgewiesen werden konnten, müsse man von einem kurzen, aber folgenschweren Moment der Unaufmerksamkeit ausgehen. Er könne aber verstehen, dass es manchem Beobachter an Verständnis für die vergleichsweise milde Strafe mangele. "Doch wir dürfen nicht in Selbstgerechtigkeit abdriften: Auch uns allen hätte das passieren können und wir säßen jetzt auf der Anklagebank", gab Richter Hofmann zu bedenken.(Carla Ihle-Becker)+++


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