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Das Sparschwein freut sich über die Erhöhungen - Symbolbild

REGION Verbraucher profitieren

Änderungen ab 1. Juli: Porto steigt, aber Rente und Kindergeld auch

01.07.19 - Stichtag 1. Juli: zur Jahreshälfte treten übermorgen einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die sich unterm Strich überwiegend positiv für Verbraucher auswirken. Über mehr Geld im Portemonnaie dürfen sich Empfänger von Kindergeld und Rente freuen, die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ändert sich und das Briefporto steigt.

1. Rentenerhöhung

Über mehr Geld können sich die rund 21 Millionen deutschen Rentner freuen. Zum 1. Juli erhöhen sich deren Bezüge in Westdeutschland um 3,18 Prozent, im Osten steigen sie sogar um 3,91 Prozent. Das heißt, die monatliche Rente eines westdeutschen Rentners von 1.000 Euro erhöht sich ab dem Stichtag um 31,80 Euro, in den ostdeutschen Bundesländern steigt sie um 39,10 Euro.

2. Kindergelderhöhung

Auch das Kindergeld in Deutschland wird ab 1. Juli angehoben. Es gibt pro Kind 10 Euro mehr im Monat für dessen Eltern. Für das erste und zweite Kind gibt es künftig monatlich 204 Euro statt bisher 194 Euro. Für das dritte Kind liegt der Satz nach der Kindergelderhöhung bei 210 Euro im Monat, bislang waren es 200 Euro. Für das vierte und alle weiteren Kinder erhöht sich der Satz ab Juli auf 235 Euro.

3. Das Briefporto wird auf 80 Cent erhöht

Nach den beiden guten Nachrichten nun die schlechte: Versenden von Briefen und Postkarten in Deutschland wird dafür ab dem 1. Juli teurer. Die Preise für Sendungen im Inland steigen wie folgt:

Postkarte: 60 Cent statt bisher 45 Cent
Standardbrief (bis 20 Gramm): 80 Cent statt bisher 70 Cent
Kompaktbrief (bis 50 Gramm): 95 Cent statt bisher 85 Cent
Großbrief (bis 500 Gramm): 1,55 Euro statt bisher 1,45 Euro
Maxibrief (bis 1000 Gramm): 2,70 Euro statt bisher 2,60 Euro
Maxibrief (bis 2000 Gramm): 4,90 Euro statt bisher 4,80 Euro

4. Neue Abgabefrist für Steuererklärungen ist der 31. Juli

Bisher galt als Abgabefrist für Steuererklärungen der 31. Mai, jetzt haben Steuerzahler beim Ausfüllen acht Wochen länger Zeit. Die Formulare und Unterlagen für das zurückliegende Jahr müssen erst bis zum 31. Juli abgegeben werden.

5. Höherer Mindestlohn für Gerüstbauer

Zum 1. Juli steigt der Mindestlohn für Gerüstbauer. Seit Juli des letzten Jahres betrug der Branchenmindestlohn für die rund 31.000 Beschäftigten im Gerüstbau 11,35 Euro und wird ab 1. Juni auf 11,88 Euro erhöht.(pm)+++


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