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Der tatverdächtige Stephan E. wurde gefesselt zum BGH in Karlsruhe geflogen - Fotos (2): picture alliance/Uli Deck/dpa

KARLSRUHE Neuer Haftbefehl

Fall Lübcke: Stephan E. widerruft sein Geständnis, bleibt aber in U-Haft

03.07.19 - Der mutmaßliche Mörder von Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke Stephan E. hat überraschend sein Geständnis widerrufen. Das berichtet aktuell der SWR. Aus Ermittlungskreisen hieß es dazu, dass das frühere Geständnis aber so detailreich gewesen sei, dass dessen Widerruf für die Ermittlungen ohne größere Auswirkung sei. Der 45-Jährige war am Dienstag in Hand- und Fußfesseln mit einem Hubschrauber auf das Gelände des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe gebracht worden.  Er wurde am Vormittag  dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilt, hat der Richter dem Beschuldigten den Haftbefehl verkündet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Nachdem die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen hatte, muss der erste von der Staatsanwaltschaft Kassel erwirkte Haftbefehl durch einen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beantragten und von einem BGH-Ermittlungsrichter erlassenen Haftbefehl ersetzt werden. Dafür ist eine Vorführung notwendig und der Beschuldigte muss persönlich gehört werden.

Der mehrfach einschlägig vorbestrafte E. hatte bereits in der U-Haft gestanden, Lübcke Anfang Juni vor dessen Haus in Wolfhagen-Istha mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe getötet zu haben. Dem Tatverdächtigen waren zuvor Kontakte in die rechtsextreme Szene nachgewiesen worden. Walter Lübcke hatte sich schon seit Jahren für Flüchtlinge eingesetzt und war in der Vergangenheit wegen seiner Haltung mehrfach von Rechtsextremen bedroht worden.

Stephan E. soll als Motiv seiner Tat gestanden haben, Lübcke wegen dessen Äußerungen bei einer Bürgerversammlung  im Oktober 2015 getötet zu haben. Der CDU-Politiker hatte damals unter Buhrufen gesagt, man müsse für Werte eintreten. "Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen." E. hatte angegeben, bei der Versammlung selbst anwesend gewesen zu sein. Die Ermittler hatten ihn zwei Wochen nach dem Mord an seinem Wohnort festgenommen, weil seine Hautpartikel am Hemd des Ermordeten sichergestellt worden waren.(ci)+++


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