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- Foto: Julius Böhm

FULDA Freispruch für Physiotherapeut

Gericht hat Zweifel an sexueller Nötigung und am "Eindringen in die Scheide"

14.08.19 - Freispruch für einen 29-jährigen Physiotherapeuten aus Frankfurt am Main: Am Ende der siebenstündigen Verhandlung stand zwar weiterhin Aussage gegen Aussage, Richter Jahn am Amtsgericht Fulda hatte schlussendlich aber Zweifel an der Aussage des mutmaßlichen Opfers einer sexuellen Nötigung.

Die 26-Jährige aus Fulda hatte den Angeklagten beschuldigt, im November 2018 bei einer physiotherapeutischen Behandlung an ihrem linken Oberschenkel mit zwei Fingern in ihre Scheide eingedrungen zu sein und dies für fünf bis zehn Minuten wieder und wieder wiederholt zu haben. "Ich konnte einfach nicht 'Nein' sagen", hatte die Frau vor Gericht ausgesagt. Warum sie mit dem Angeklagten während der mutmaßlichen Tat weiterhin "Small Talk" halten konnte, konnte die 26-Jährige nicht beantworten.

Mit einem leichten Wegrücken um wenige Zentimeter auf der Behandlungsliege habe sie signalisieren wollen, dass sie das nicht möchte. Weitere nonverbale Zeichen habe es aber nicht gegeben. Ihr fiel es sichtlich schwer, über den mutmaßlichen Vorfall zu reden. Sie schaute häufig auf den Boden, vermied Blickkontakt mit dem Angeklagten und verdeckte mit ihren Händen immer wieder ihr Gesicht.

Sie holte sich bei einer befreundeten Physiotherapeutin Rat, ob es bei Behandlungen am Beckenboden zum Eindringen in die Scheide kommen könne. Zum Gang zur Polizei habe sie sich überreden lassen müssen, denn sie sagte: "Ich wusste nicht, ob das wirklich passiert ist." Sie habe die mutmaßliche Tat nicht wahrhaben wollen, legte sich aber im Laufe der Verhandlung fest: "Es ist zu 100 Prozent passiert."

"Hatte emotionale Zusammenbrüche"

Der Angeklagte, der im Raum Fulda aufgewachsen ist, ließ sich vollumfänglich ein und stritt sämtliche Vorwürfe ab. "Als ich die Vorladung der Polizei mit dem Vorwurf der Vergewaltigung erhalten hatte, war ich geschockt, ich habe tagelang nicht geschlafen und hatte emotionale Zusammenbrüche - ich konnte mir einfach keinen Reim darauf machen, warum mir jemand so etwas in die Schuhe schieben möchte", so der 29-Jährige.

Dass es bei Behandlungen im Gesäßbereich und an der Innenseite des Oberschenkels zu versehentlichen Berührungen des Intimbereichs kommen kann, sei sicher möglich, so der Angeklagte, "aber ich versuche natürlich, das zu vermeiden. Ich erkläre den Patienten vor der Behandlung immer grob, was ich mache und bitte sie, mir Bescheid zu geben, wenn etwas unangenehm oder schmerzhaft ist."

Die 26-Jährige habe bei der Behandlung eines Muskelfaserrisses mehrfach auf Beschwerden im Beckenbodenbereich hingewiesen, woraufhin er die Behandlung umstellte und sich der Innenseite des Oberschenkels widmete. Der Angeklagte erklärte: "Eine direkte Behandlung des Beckenbodens ist wegen der Nähe zum Intimbereich kaum möglich. Ich hatte mich auch gewundert, dass die Patienten diese Behandlung bei einem männlichen Therapeuten wünscht."

Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre auf Bewährung

Staatsanwältin Natalia Fuchs und Nebenklagevertreterin Dorothée Hauck-Hiersch forderten zwei Jahre auf Bewährung, schließlich habe ihre Patientin kein Motiv, den Angeklagten zu Unrecht zu beschuldigen. Verteidiger Jörg-Thomas Reinhard fragte: "Wie sollte ein junger Mann mit einem sauberen Lebenslauf, Job und Beziehung eine Gefängnisstrafe riskieren?" Er forderte Freispruch.

Das Gericht folgte dem Verteidiger und sprach den Angeklagten frei. Wie die "Fuldaer Zeitung" berichtet, sagte Richter Jahn zur Urteilsbegründung: "Letztlich bleiben Zweifel an der Aussage der 26-Jährigen. Wir tun uns schwer. Die Frau wird als extrovertierte, starke Persönlichkeit beschrieben. Da passt es nicht, dass sie kein ,Nein’ herausbringen konnte. Das ist ein unbefriedigendes Ende für alle.“ (Julius Böhm) +++


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