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Wie gefragt ist der kleine Waffenschein in Osthessen? - Symbolbild: Pixabay

REGION Die Deutschen bewaffnen sich:

Angst vor Überfällen: Wie gefragt ist der kleine Waffenschein in Osthessen?

05.09.19 - Angst vor Einbrüchen oder Überfällen: Die Deutschen haben laut Bild-Bericht mehr Angst vor Kriminalität, als je zuvor. Aus diesem Grund, folgert das große Medienunternehmen mit den vier Buchstaben, hätte sich die Anzahl der kleinen Waffenscheine in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt.

640.000 Bundesbürger haben einen kleinen Waffenschein. Das ergab eine Anfrage der Rheinischen Post bei den Innenministerien aller 16 Bundesländer. In den vergangenen zwölf Monaten habe es außerdem einen Anstieg von rund neun Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gegeben. Die Gewerkschaft der Polizei vermutet als Grund ein latentes Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung. „Spätestens seit den Ereignissen auf der Kölner Domplatte in der Silvesternacht 2015 fühlen sich offenbar immer mehr Menschen verunsichert“, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Oliver Malchow.

Aber, wie sieht es diesbezüglich in unserer Region aus? OSTHESSEN|NEWS hat nachgefragt:

In Fulda wurden im vergangenen Jahr insgesamt 147 kleine Waffenscheine ausgestellt, bei sieben Antragstellern wurde die Erteilung versagt. Im Jahr zuvor bekamen 203 Menschen den kleinen Waffenschein, den Höchststand im Landkreis Fulda gab es bereits im Jahr 2016, als 523 Anträge bewilligt wurden.

Ähnlich ist die Entwicklung im Landkreis Hersfeld-Rotenburg: In 2019 wurden (Stand 04.09.2019) bisher 45 Scheine vergeben, im Vorjahr waren es 148. 2017 erteilte die Behörde 155 Antragstellern die Erlaubnis zum Führen von erlaubnisfreien (der Besitz allein bedarf keiner Genehmigung) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Siegel der Physikalisch- Technischen-Bundesanstalt (PTB). Auch hier gab es die größte Nachfrage im Jahr 2016: insgesamt wurden 341 kleine Waffenscheine ausgestellt.

Ebenso wie ihre mit scharfer Munition geladenen Pendants dürfen erlaubnisfreie Waffen übrigens nicht bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen (z. B. Jahrmärkten, Demonstrationen etc.) geführt werden. (mr) +++


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