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REGION Einfacher mitmachen

Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt finanziell schwächer gestellte Familien

06.09.19 - Kinder und Jugendliche können bei Aktivitäten mit ihren Freunden dabei sein, auch wenn das Geld in ihren Familien knapp ist. Ist das Einkommen zu gering und beziehen Familien Sozialleistungen, dann bietet das Bildungs- und Teilhabepaket finanzielle Unterstützung, um das Mittagessen in der Mensa, Klassenfahrten und Nachhilfestunden zu zahlen. Aber auch andere Kosten, etwa die Mitgliedschaft in einem Verein oder die Teilnahme an einer Freizeit werden übernommen. Aktuell sind dazu Änderungen in Kraft getreten.

Der Landkreis Fulda und das Land Hessen werben derzeit mit Plakaten für diese Unterstützung: „Mach mit“ lautet der Aufruf an Kinder und Jugendliche sowie an deren Eltern, die Angebote für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu nutzen, die sie sonst aus finanziellen Gründen nicht wahrnehmen könnten. Das Verfahren, um die Leistungen zu erhalten, ist vereinfacht worden, die Pauschalbeträge wurden erhöht: So ist es zum Beispiel nicht mehr notwendig, einen gesonderten Antrag zu stellen, denn Bildung und Teilhabe sind nun im Antrag auf Sozialleistungen nach SGB II sowie auch SGB XII und AsylbLG integriert. Wenn also noch nicht feststeht, welche Angebote genutzt werden sollen oder welche Ausgaben anfallen, können die jeweiligen Leistungen später geltend gemacht werden.

Lediglich bei der Lernförderung bleibt ein gesonderter Antrag erforderlich. Berechtigte, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen weiterhin alle Leistungen für Bildung und Teilhabe extra beantragen. Dies gilt auch für den Pauschalbetrag in Höhe von 100 Euro, der für Schulmaterial zum Beginn des Schuljahres gezahlt wird. Statt bislang 100 Euro pro Schuljahr erhalten die leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler jetzt insgesamt 150 Euro: 100 Euro zum ersten Halbjahr und 50 Euro für das zweite Halbjahr. Der Betrag wird künftig jährlich erhöht.

Neu ist auch, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets jetzt die gesamten Ausgaben für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kindertagesstätte oder bei Tageseltern umfassen. Der bisherige Eigenanteil fällt weg, die Neuregelung durch das Starke-Familien-Gesetz erleichtert die Inanspruchnahme. Ebenso muss für Fahrkarten bei der Schülerbeförderung kein Eigenanteil mehr gezahlt werden. Für Aktivitäten im Bereich Sport und Kultur, Musikunterricht sowie Hobbykurse oder die Teilnahme an Freizeiten stehen 15 Euro pro Monat zur Verfügung – statt bisher 10 Euro.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten beziehungsweise Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Im Landkreis Fulda sind etwa 5.000 Kinder und Jugendliche berechtigt, Angebote des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) zu nutzen. Etwa zwei Drittel davon haben in der Vergangenheit davon Gebrauch gemacht. Insgesamt betrugen die BuT-Ausgaben im vergangenen Jahr etwa 915.000 Euro. Zum größten Teil floss das Geld in Mittagsverpflegung und Schulbedarf.

Über den Umfang der Leistungen und weitere Voraussetzungen sowie die Angebote vor Ort informieren im Kreisjobcenter Fulda Nadine Ritz und Carina Stanzel unter der Telefonnummer (0661) 60068610; E-Mail unter [email protected]. (pm) +++


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