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Hier in der Schlosskapelle des Fuldaer Stadtschlosses finden seit dem 1. August Hochzeiten ausschließlich mit Aufsichtspersonen der Stadt Fulda statt. - Foto: Stadt Fulda

FULDA Schäden und zeitlicher Faktor sind Schuld

Im Stadtschloss darf nur noch unter Aufsicht geheiratet werden

17.09.19 - Seit dem 1. August müssen im Fuldaer Stadtschloss heiratswillige Paare mit Aufsichten der Stadt Fulda ihre Trauung durchführen. Nachdem in den letzten Jahren die Trauungen im Stadtschloss immer mehr zugenommen haben, musste die Stadt vor allem aufgrund der hohen Frequentierung am Wochenende reagieren. Neben der engen zeitlichen Taktung, entstanden auch Schäden unter anderem an den Böden, die durch eine Spezialfirma beseitigt werden mussten und die Maßnahme mit den Aufsichtspersonen notwendig gemacht haben.

Foto: Kevin Kunze

Im Jahr 2018 fanden insgesamt 462 Trauungen im Stadtschloss statt. Dabei kommen die Paare nicht nur aus Fulda und der näheren Umgebung. Auch aus den Landkreisen im Vogelsberg oder Hersfeld-Rotenburg kommen Paare ins historische Schloss, um sich das Jawort zu geben. Neben den vielen Hochzeiten am Wochenende, darf man zusätzlich nicht vergessen, dass das Stadtschloss neben dem Standesamt auch noch Verwaltungsgebäude und Museum ist. Aus diesem Grund sind größere Feierlichkeiten im Schloss nicht möglich, es gibt allerdings die Möglichkeit eines kurzen Sektempfangs.

Außerdem dürfen bei den Hochzeiten keine Blütenblätter oder Reis geworfen werden. Hierbei kann der historische Boden nämlich durch Flecken oder Kratzer geschädigt werden. "Ebenfalls nicht zugelassen ist die Verwendung von Kerzen oder Wunderkerzen, da die Funken Brandschäden auf dem Parkett hinterlassen können (das ist bereits geschehen)", erklärte die Pressestelle der Stadt Fulda auf OSTHESSEN|NEWS-Anfrage.

Zudem bittet die Stadt auf gegenseitige Rücksichtnahme, wenn in der Schlosskapelle eine Trauung stattfindet. Die Brautpaare erhalten diese Hinweise bei der Anmeldung zur Trauung, da allerdings nicht jeder Gast über die Vorschriften informiert wird, ist es sinnvoll durch die Aufsichtspersonen explizit auf die geltenden Regeln hinzuweisen. Diese Maßnahme wird bei den Hochzeitsgesellschaften bisher sehr gut angenommen. (Kevin Kunze)+++


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