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"Aktivieren. Koordinieren. Umsetzen.“ - Fotos: Madlin Steinbrecher

FULDA „Aktivieren. Koordinieren. Umsetzen.“

Vierter Aufruf zur Förderung: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

18.09.19 - Am Dienstagnachmittag veranstaltete die Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA) eine Infoveranstaltung zum Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) startete bereits seinen vierten Aufruf zur Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Seitdem können erneut Förderanträge für E-Ladestationen gestellt werden. Ziel ist es, ein flächendeckendes Netz aus 15.000 Schnelllade- und Normalladestationen zu schaffen. Bei der Festlegung der Anzahl der zu fördernden Schnellladestationen ist in diesem Fördercall ein „Tourismusfaktor“ enthalten, der gerade für die Region Fulda positive Auswirkungen hat.

Hessen forciert die Umstellung auf die Elektromobilität. „Ein wesentliches Hindernis stellt dabei die noch unzureichende Ladeinfrastruktur dar“, erklärte Christoph Burkard, Geschäftsführer der Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft bei der Begrüßung. Da E-Autos während der langen Standzeiten überwiegend geladen werden, sei ein flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur notwendig. Aus diesem Grund unterstützt die Bundesregierung die Elektromobilität - mit Batterie sowie mit wasserstoffbetriebener Brennstoffzelle - mit umfangreichen Förderaktivitäten. Ziel sei es, den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Dabei bestärkt das BMVI die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität, die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland.

von links: Christoph Hau (stv. Bereichsleiter Energiewirtschaft - Rhön Energie ...Fotos: Madlin Steinbrecher

Christoph Burkard - Geschäftsführer Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft ...

Martina Rode - Fachdienst Regionalentwicklung Landkreis Fulda

Das Vorhaben der Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ soll den Aufbau einer verbreiteten und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Fahrzeuge in Deutschland weiter vorantreiben. Bis 2020 fördert das BMVI den Aufbau von mindestens 15.000 Ladestationen mit einem Volumen von 300 Millionen Euro. Davon sind 100 Millionen für Normalladung bis 22 Kilowattstunde sowie 200 Millionen für Schnellladung ab 22 Kilowattstunde Ladeleistung vorgesehen. Bisher wurden Anträge für insgesamt 17.000 Ladepunkte bewilligt, davon 14.500 Normalladepunkte und Schnellladepunkte. Das entspricht einem Fördervolumen von rund 80 Millionen Euro. Bereits 5.200 der geförderten Ladepunkte sind in Betrieb.

Ulrich Erven - Geschäftsstelle Elektromobilität "Strom bewegt" der Hessischen ...

Dominique Sevin - Programm Manager Ladeinfrastruktur der Nationalen Organisation ...

Christoph Hau - stv. Bereichsleiter Energiewirtschaft - Rhön Energie Fulda ...

Strom bewegt – Elektromobilität in Hessen

Die Geschäftsstelle Elektromobilität „Strom bewegt“ der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA) berät und unterstützt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bei der strategischen Ausrichtung und organisatorischen Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität in Hessen. Dabei erklärte Ulrich Erven von der Geschäftsstelle für Elektromobilität zwei grundsätzliche Ziele: „Zum einen sollen die hessischen Unternehmen als Leitanbieter für die Elektromobilität gestärkt und entwickelt werden, zum anderen soll Hessen auch Leitmarkt für die Elektromobilität sein.“ Außerdem sprach er das Potenzial der Elektromobilität bei Bussen an. „Somit wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz geleistet“, so Erven. Mittlerweile gäbe es fünf E-Busse in Frankfurt und auch in Fulda fährt bereits ein E-Bus durch die Barockstadt.

Fördermöglichkeiten durch den Bund

Dominique Sevin von der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) stellte die Fördermöglichkeiten vor. Eine wesentliche Voraussetzung für die Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland seien ausreichende und benutzerfreundliche Ladestationen. „In den ersten drei Förderaufrufen sind mehr als 4.000 Anträge auf Förderung eingegangen“, so Sevin. Von der Förderung profitieren können sowohl öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe. Private Investoren, Städte und Gemeinden können ebenso Förderanträge stellen. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Wichtigste Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Ladepunkte rund um die Uhr öffentlich zugänglich sind. Außerdem sollte der Ladestecker Typ 2 und Combo 2 aufweisen. Des Weiteren sind die Parkplätze an geförderter Ladeinfrastruktur durch das Aufbringen eines weißen Sinnbildes deutlich zu kennzeichnen.

Die Antragstellung ist bis einschließlich 30.10.2019 über das Förderportal des Bundes easy-online möglich. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zum Förderaufruf finden Sie hier: bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/2_Antragsverfahren/Antragsverfahren_node.html. (ms/pm) +++


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