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Der "gelbe Schein" soll bis Ende 2020 ausgedient haben. - Foto: picture alliance / dpa Themendienst

REGION Gelber Schein gehört Vergangenheit an

Krankmeldungen: Wie melde ich mich in Zukunft korrekt krank?

18.09.19 - Der gelbe Zettel hat ausgedient: Nachdem im letzten Jahr 77 Millionen Krankenscheine in Deutschland ausgestellt worden sind, gehören Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform künftig der Vergangenheit an. Doch wie meldet man sich überhaupt korrekt krank? OSTHESSEN|NEWS hat für Sie die wichtigsten Dinge, die sie bei einer Krankmeldung beachten müssen, zusammengefasst.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hofft durch die Einführung eines digitalen ...Archivfoto: Hendrik Urbin

Laut der "Tagesschau" möchte die Bundesregierung bei Krankmeldungen von Arbeitnehmern eine digitale Bescheinigung einführen, damit hätte der "gelbe Schein" ausgedient. Der Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat dabei das Ziel, für einen Bürokratieabbau zu sorgen. Bisher wurde der "gelber Schein" in dreifacher Ausführung benötigt: Zum einen für den Arbeitgeber, die Krankenversicherung und für die persönlichen Akten. Durch die digitale Version werden Arbeitgeber und Versicherung direkt benachrichtigt. Hierbei wird der Arbeitgeber künftig nicht mehr benachrichtigt, ob der Angestellte etwa bei einem Facharzt oder einem Allgemeinmediziner war.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den "gelben Schein" ab Januar 2021 ...Archivfoto: O|N

Die Techniker Krankenkasse hat bereits ein Pilotprojekt auf die Beine gestellt, dass die digitale Version der Krankmeldung testet. In anderhalb Jahren schon will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dabei auf die digitale Methode komplett umstellen. Doch nicht alle sind von der Entwicklung erfreut: Einige Wirtschaftsvertreter kritisieren, dass die Pläne nicht weit genug gehen würden und der geplante Bürokratieabbau nur in einem sehr geringen Ausmaß stattfinden würde.

Wie meldet man sich korrekt krank?

Bei einer Krankmeldung ist der Arbeitnehmer verpflichtet sich beim Arbeitgeber fristgerecht abzumelden, Experten empfehlen dies möglichst vor Dienstbeginn zu tun. Diese Pflicht ist auch gestzlich verankert. Darin heißt es: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."

Die Art und Weise, auf die sich ein Arbeitnehmer krankmelden muss, ist dagegen nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Dort entscheidet jedes Unternehmen für sich, welche Arten von Krankmeldungen erlaubt sind. Dies kann von einer verpflichtenden telefonischen Absage bis hin zu einer WhatsApp-Mitteilung reichen. (Kevin Kunze)+++


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