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NEUHOF/FULDA "Geringe Schuld"

Verfahren gegen vier Angeklagte im Fall Sophia gegen Geldauflage eingestellt

23.10.19 - Wende im Fall der am Bahnhof Neuhof im Februar 2010 tödlich verunglückten 16-jährigen Sophia: Gegen die Zahlung einer Geldauflage durch die vier Angeklagten ist der Prozess wegen fahrlässiger Tötung am Landgericht Fulda vorzeitig beendet worden. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Josef Richter hatte nach einer langwierigen und aufwendigen Beweisaufnahme den Prozessbeteiligten am heutigen Dienstag vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen. Diesem Vorschlag hätten sowohl die vier Angeklagten und deren Verteidiger als auch die Staatsanwältin sowie die als Nebenklägerin auftretende Mutter des Opfers zugestimmt, erklärte der Sprecher des Landgerichts Patrick Krug auf O|N-Anfrage.

Die Mutter von Sophia und ihr Anwalt Rudolf Karras

Nach zehn Verhandlungstagen war das Gericht zum Schluss gekommen, dass mit der Einstellung gegen Geldauflage das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung des Falls ausreichend Genüge getan sei. Die mögliche Schuld jedes der vier Angeklagten wiege gering genug, um einer Verfahrenseinstellung nicht im Wege zu stehen. Der Geschäftsführer des Winterdienstunternehmens muss 3.600 Euro, die drei Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG müssen jeweils 1.200 Euro an gemeinnützige Einrichtungen im Landkreis Fulda zahlen. Durch die Einstellung nach § 153 StGB gelten die Männer nicht als vorbestraft und durch die Zahlung der Geldstrafe wird die Regelung rechtskräftig.

Die vier Angeklagten und ihre Verteidiger

Das Gericht habe das Tatgeschehen weitestgehend aufklären können, obwohl es sich um eine hochkomplexe Gemengelage gehandelt habe. Ein nahezu undurchschaubares Gewirr an unterschiedlichen Zuständigkeiten auf Bahnseite und durch mehrere Subunternehmen der Winterdienstfirma habe die strafrechtliche Bewertung der Verantwortlichkeiten kompliziert gemacht. Fakt sei jedoch, dass der eisglatte Bahnsteig an diesem kalten Februarmorgen nicht ausreichend geräumt und gestreut gewesen sei. Obwohl an der baufälligen und maroden Bahnsteigkante allmorgendlich viele Schüler auf den Zug warteten, war es dort so gefährlich glatt, dass bereits vor Sophia zwei andere Schülerinnen ins Gleisbett gestürzt waren, sich aber rechtzeitig vor Eintreffen des Zugs retten können.

Für die gefährlichen Zustände am Bahnsteig seien die vier Angeklagten eindeutig verantwortlich gewesen, sie seien ihrer Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Die Mutter von Sophia, die bei diesem Prozess als Nebenklägerin fungierte, hatte im Vorfeld mehrfach betont, ihr gehe es nicht vordergründig um eine Bestrafung der Angeklagten, sondern vor allem um die Feststellung des Gerichts, dass ihre 16-jährige Tochter "nicht selbst schuld" an dem Unglück gewesen sei. (ci)+++


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