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- Symbolbild: Pixabay

REGION Landtag beschließt Landesgesetz

Alternativen zu Abi-Note bei Zulassung zum Medizinstudium nutzen

31.10.19 - Mit dem am Mittwoch vom Landtag beschlossenen Gesetz über den Zugang zum Medizinstudium nutzt Hessen aus Sicht von Wissenschaftsministerin Angela Dorn klug die Spielräume des zwischen den Ländern ausverhandelten Staatsvertrages, um die von Schulnoten unabhängige Auswahl von Studienanfängern zu stärken.

„Wir wollen den Hochschulen größtmögliche Freiräume bei der Weiterentwicklung der Auswahlverfahren geben, denn sie haben dafür die nötige Expertise. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass sie die Möglichkeit nutzen, neben der Abiturnote Kriterien wie soziale und kommunikative Kompetenzen, berufliche Vorerfahrung oder eine besondere Motivation für das Medizinstudium zu berücksichtigen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 entschieden, dass die Verteilung der Medizinstudienplätze sich am Kriterium der Eignung zu orientieren habe, dafür seien Wartesemester nicht geeignet. Das Gericht verlangte auch, dass Hochschulen neben der Abiturbestenquote Plätze nach anderen eignungsrelevanten Kriterien vergeben. Die Bundesländer einigten sich dazu auf einen Staatsvertrag, der durch Landesgesetze ergänzt wird.

„Im Staatsvertrag wurde eine zusätzliche Eignungsquote im Umfang von 10 Prozent der zu vergebenden Studienplätze eingeführt, die es Bewerbern ermöglicht, ihre Eignung anhand von schulnotenunabhängigen Auswahlkriterien nachzuweisen. Wir hätten hier gern einen höheren Anteil gesehen und nutzen daher im Landesgesetz die Möglichkeit, nach der weitere bis zu 15 Prozent der im Auswahlverfahren der Hochschulen vergebenen Plätze ohne Berücksichtigung der Abiturnote verteilt werden können“, erläutert Wissenschaftsministerin Angela Dorn. Die Hochschulen legen selbst fest, welche Auswahlkriterien sie anwenden.

„Wir wissen, dass viele den Wegfall der Wartezeitquote bedauern“, so Dorn. „Mit der schulnotenunabhängigen Eignungsquote haben wir uns angestrengt, einen fairen Ausgleich zu schaffen. Ansonsten setzen wir auf die Expertise in unseren Hochschulen. Sie haben viele der vom Verfassungsgericht geforderten Punkte bereits vor dem Urteil erfüllt und neben dem Abitur mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium wie den Medizinertest oder einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht hat also den in Hessen eingeschlagenen Weg bestätigt – das ist eine gute Basis für die weitere Umsetzung.“ (pm) +++


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