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- Symbolbild: Pixabay

RHÖN Unterfranken erhält Zuschüsse

Fast 23 Millionen Euro Bedarfszuweisungen für Kommunen

01.11.19 - „32 Kommunen in Unterfranken erhalten fast 23 Millionen Euro zusätzlich an staatlichen Bedarfszuweisungen“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am Donnerstag (31.10.) im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit. „Ein gutes Signal für Kommunen mit schmalem Geldbeutel“, hob Füracker hervor.

Bayernweit erhalten insgesamt 148 Kommunen für das Antragsjahr 2019 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. An 32 Kommunen aus Unterfranken gehen insgesamt fast 23 Millionen Euro. 26 Städte und Gemeinden werden mit fast 19 Millionen Euro unterstützt. Die höchste Einzelzuweisung in Unterfranken empfängt die Große Kreisstadt Bad Kissingen mit 2.250.000 Euro.

Sechs unterfränkische Landkreise erhalten insgesamt 4.200.000 Euro:

Landkreis Bad Kissingen
300.000 Euro
Landkreis Rhön-Grabfeld
2.300.000 Euro
Landkreis Haßberge
700.000 Euro
Landkreis Kitzingen
300.000 Euro
Landkreis Main-Spessart
500.000 Euro
Landkreis Schweinfurt
100.000 Euro
 

Die Bewilligungsbescheide wird Finanz- und Heimatminister Albert Füracker voraussichtlich am 29. November 2019 am Dienstsitz Nürnberg übergeben. Die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2019 ein Rekordvolumen von über 9,97 Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Die 2012 eingeführten Stabilisierungshilfen sollen besonders finanz- und strukturschwache Kommunen als „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen.

Seit diesem Jahr erfahren Städte und Gemeinden, die bereits dreimal Stabilisierungshilfen erhalten haben und den eingeschlagenen Weg der Konsolidierung weitergehen wollen, zusätzliche Unterstützung: Mit den sogenannten „Investitionshilfen“ sollen Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung erleichtert werden, da damit insbesondere Kreditaufnahmen reduziert werden können und ein erneuter Schuldenaufbau vermieden wird. (pm) +++


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